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Arbeitnehmerveranlagung

Verfasst: So Feb 28, 2010 20:46
von AnAn
Schönen Abend an Alle,

hab letzte Woche einen Brief von der BUWOG bekommen "Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt" (§18 Abs. 1 Z. 3 Estg).

Habt ihr eine Ahnung unter welchem Punkt ich das beim Finanzamt geltend machen kann? Sonderausgaben?

Keine Ahnung hab ich auch wegen der Beträge. Jährlich/Monatlich, kann man den gesamten Betrag geltend machen oder nur einen Teil?

Hab das "Steuerbuch 2010" durchforstet, bin aber nicht wirklich fündig geworden.

Vielleicht kennt sich da wer von euch aus, interessiert vielleicht mehr Leute...

Danke schon mal!! :wink3:

Lg

Re: Arbeitnehmerveranlagung

Verfasst: Mo Mär 01, 2010 0:45
von Alfred
Ich nehme an, du hast die gleiche Mitteilung bekommen wie ich von der Sozialbau. Ich bringe sie in den Sonderausgaben (Kapitel 6) unter:
6.3 Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und
Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden.

Re: Arbeitnehmerveranlagung

Verfasst: Mo Mär 01, 2010 10:40
von Tamara
Nach meinem Wissensstand sieht das so aus:
Du kannst den gesamten Betrag hineinschreiben, steuermindernd wirkt sich jedoch nur 1/4 dieses Betrages aus - gedeckelt mit € 2.920,00 für die gesamten Sonderausgaben. Das heißt jeder EURO über 2.920,00 pro Person und Veranlagung wird gar nicht mehr berücksichtigt und mitgezählt. Deshalb kann/soll/darf man den Betrag auch teilen (jedenfalls bei Ehepaaren - bei Lebensgemeinschaften?). Also wenn der Betrag € 5.500,00 ausmacht, dann schreibe ich bei mir 2.750,00 hin und bei meinem Mann ebenfalls 2.750,00.

PS: Wenn man Alleinverdiener ist, oder 3 Kinder hat erhöht sich der Deckelbetrag (um nochmals 2.920,00 bzw. 1.460,00)!
Vom Höchstbetrag (€ 2.920,00) sind folgene Beiträge ausgenommen: Renten u. dauernde Lasten, StB, Kirchenbeitrag, Spenden, freiwillige Weiterversicherung einschließlich Nachkauf von Zeiten in der gesetzl. PV u. vergleichbare Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständigen Erwerbstätigen).

Re: Arbeitnehmerveranlagung

Verfasst: Mo Mär 01, 2010 22:11
von AnAn
WoW!

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe!!!

Danke & Lg

AnAn :thumbUp: