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Verfasst: Di Sep 04, 2007 19:51
von kathi
...der vorschlag eines nachmieters muss nicht angenommen werden seitens der hausinhabung...

Verfasst: Di Sep 04, 2007 20:17
von Ego96
WBD hat geschrieben:Vielleicht irre ich mich jetzt, aber gibt es nicht so etwas wie ein "Weiterempfehlungsrecht"? Man schlägt der Genossenschaft einen Nachmieter vor, mit dem man sich über eventuelle Investitionsablösen einigen kann. Das wir, soweit ich weiß, selbst bei Gemeindewohnungen so gehandhabt.
Ja aber das sogenannte Präsentationsrecht (angeblich weil es mißbraucht worden ist) wurde seitens der BUWOG zurückgezogen. Und selbst diese ist keine Garantie, dass der vorgeschlagene Nachfolger auch den Zuschlag bekommt (obowhl dies in den meisten Fällen der Fall ist/war).

Und wenn denn der Nachfolger gar nichts bezahlen will und die Genosseschaft vielleicht darauf besteht, hat die Wohnung den ursprünglichen Zustand aufzuweisen, die Abnutzung die mittlerweile gestzlich judiziert ist berücksichtigt. Da gehört dann statt dem Whirlpool auch die alte Wanne rein. Außer der Vorgänger verzichtet auf finanzielle Abgeltung und der Nachfolger akzeptiert die Wiederherstellung der alten Wanne im Falle des Auszuges!

Beispielsweise bei unseren ehemaligen Nachbarn so vollzogen. Den Nachbarn war die gelbe Wand egal. Erst als Sie für die Wiederherstellung der weißen Wand im Falöle des Auszuges unterschreiben sollten, musste ihr Vorgänger auch ausmalen. So einfach kann Recht sein wenn sich alle einig sind. Und das Papier ist nicht immer an der des normalen Hausverstand orientiert.

Verfasst: Mi Sep 05, 2007 13:30
von WBD
Zurück zur Badewanne: hat es einen bestimmten Grund, warum das Ding nun in der Mitte des Müllraumes herumliegt?

Verfasst: Do Sep 06, 2007 20:01
von Ego96
WBD hat geschrieben:Zurück zur Badewanne: hat es einen bestimmten Grund, warum das Ding nun in der Mitte des Müllraumes herumliegt?
Dafür sind die Latten weg! Seltsame Entsorgungsmethoden herrschen bei uns! :roll: