Verfasst: Di Sep 04, 2007 19:51
...der vorschlag eines nachmieters muss nicht angenommen werden seitens der hausinhabung...
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Ja aber das sogenannte Präsentationsrecht (angeblich weil es mißbraucht worden ist) wurde seitens der BUWOG zurückgezogen. Und selbst diese ist keine Garantie, dass der vorgeschlagene Nachfolger auch den Zuschlag bekommt (obowhl dies in den meisten Fällen der Fall ist/war).WBD hat geschrieben:Vielleicht irre ich mich jetzt, aber gibt es nicht so etwas wie ein "Weiterempfehlungsrecht"? Man schlägt der Genossenschaft einen Nachmieter vor, mit dem man sich über eventuelle Investitionsablösen einigen kann. Das wir, soweit ich weiß, selbst bei Gemeindewohnungen so gehandhabt.
Dafür sind die Latten weg! Seltsame Entsorgungsmethoden herrschen bei uns!WBD hat geschrieben:Zurück zur Badewanne: hat es einen bestimmten Grund, warum das Ding nun in der Mitte des Müllraumes herumliegt?