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Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 11:51
von Karin
hallo!

habt ihr den brief der buwog auch bekommen? ich habe schon mit herrn fittl telefoniert und bin nicht gerade begeistert davon das wir etwas nachzahlen sollen.

lg karin

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 11:57
von WBD
Hat er auch etwas über die Höhe der Nachzahlung fallen lassen?

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 12:03
von Karin
ja aber mein sohn hat geschrien und ich habe ihn nicht verstanden und musste auflegen. irgendetwas mit 247. bin mir aber nicht sicher ob es 247 euro oder 2.047 euro waren.

er wollte vorher die kundennummer haben. also kann sein das es auch auf die wohnungsgröße ankommt.

dürfen die so was nach fast 4 jahren überhaupt? wir haben keine eigentumswohnungen. wäre es nicht eine angelegenheit der buwog das zu bezahlen? kann auch falsch liegen aber ich treffe mich heute eh mit einer freundin die gerade für die bauherrenprüfung (oder so ähnlich?) lernt und werde ihr den brief zeigen. die soll sich das mal ansehen.

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 12:11
von WBD
Das war auch mein erster Gedanke, was das mit der Nachverrechnung der Grundsteuer soll. Wir sind ja nicht Eigentümer und haben und hatten m.E. nie etwas mit dem unbebauten Grundstück zu tun.
2.000.- Euro wären doch etwas heftig!

Gib dann bitte bescheid, was deine Freundin dazu meint.

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 12:17
von Karin
mache ich. kann aber etwas dauern. wie ich meine freundin kenne sucht sie sich rat bei jemanden. ihr mann und sie haben eine eigene immobilienfirma und dementsprechend auch das richtige umfeld um da genauer nachzufragen wenn wir die abrechnung vom finanzamt bekommen haben.

dann haben wir eh den selben gedanken. würde es sich um eigentumswohnungen handeln wäre das schon wieder eine andere geschichte. aber so?

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 13:23
von kathi
also im Grundbuch kann ich (noch) nix finden...

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 13:27
von Michl
Also die Grundsteuer darf definitiv mit den Betriebskosten verrechnet werden.
Zu verfolgen ist allerdings, ob die Umwidmung verspätet berücksichtigt wurde, und daher eine zu verzinsende Nachforderung durch das Finanzamt erfolgt ist. Für die Zinsen komm ich nämlich sicher nicht auf.

Die Grundsteuer ist für das verbaute Grundstück abzuführen und wird anteilsmässig auf die Mieter aufgeteilt.
D.h. Höhe letztlich von Wohnungsgrösse abhängig :thinking:

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 17:50
von Karin
kathl hat geschrieben:also im Grundbuch kann ich (noch) nix finden...
das hat meine freundin auch gesagt. sie sieht keine änderung. wenn ich mich jetzt nicht falsch erinnere haben wir klasse 4. und das schon immer.

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 17:51
von Karin
also mal im ernst falls das wirklich unrecht sein sollte fällt mir nur eines ein: gemeinsam sind wir stark. also da würde ich notfalls von tür zu tür gehen.

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 18:56
von kathi
karin610 hat geschrieben:wenn ich mich jetzt nicht falsch erinnere haben wir klasse 4. und das schon immer.
mit ziemlicher sicherheit hat die bauklasse nichts mit einer umwidmung zu tun...

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 19:05
von kathi
aber steht in dem schreiben nicht, welche neue widmung das grundstück jetzt hat? keine erklärung? nix?

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 19:08
von Michl
Die kündigen nur eine Nachforderung an, die im Wesentlichen mit einer Nachforderung des Finanzamtes begründet wird.

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 19:13
von Karin
kathl hat geschrieben:aber steht in dem schreiben nicht, welche neue widmung das grundstück jetzt hat? keine erklärung? nix?
doch. vorher unbebautes grundstück und jetzt bebautes grundstück. :roll:

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 19:15
von Karin
kathl hat geschrieben:
karin610 hat geschrieben:wenn ich mich jetzt nicht falsch erinnere haben wir klasse 4. und das schon immer.
mit ziemlicher sicherheit hat die bauklasse nichts mit einer umwidmung zu tun...
okay das wusste ich nicht. sie hat mir nur den auszug vorgelesen und mir fiel auf das es gleich blieb.

ich bin gespannt was da noch kommen wird.

Re: Grundstücksumwidmung!!

Verfasst: Mo Jun 16, 2008 19:16
von Michl
Bei der Betriebskostenvorschreibung muß bekannt gegeben werden, wo die entsprechenden Belege zur Einsicht aufliegen.
Ich glaub ich red mal mit der Buwog, ob sie den Bescheid des Finanzamtes nicht gleich ganz unbürokratisch rausrücken wollen. :thinking: