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Warum sind Aufzüge und deren Wartung so immens teuer?
Verfasst: Mi Nov 19, 2008 9:43
von Tamara
INFO DER ARBEITERKAMMER VOM 11.11.2008
Strafe für Aufzugskartell soll Wettbewerbsaufsicht zukommen
Für die Stärkung der Wettbewerbsaufsicht in Österreich sollte die verhängte Strafe des Obersten Gerichtshofes (OGH) für das Aufzugskartell verwendet werden, fordert die AK.
Mieter müssen zu viel gezahltes Geld zurückbekommen
Denn etwa im Lebensmitteleinzelhandel, bei Strom, Gas oder Mineralölprodukten mangelt es am Wettbewerb – es fehlt ein wirksames Wettbewerbsmonitoring und Personal für einen schlagkräftigen Wettbewerbsvollzug. Was den möglichen Schadenersatz für die MieterInnen betrifft, so sind jetzt die großen Vermieter-Unternehmen gefordert. Die AK verlangt, dass die MieterInnen das zu viel bezahlte Geld zurückbekommen.
Kartellstrafe von 75,4 Millionen Euro
Der OGH hat nun die Kartellstrafe von 75,4 Millionen Euro gegen führende Aufzugs- und Fahrtreppenhersteller bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die gegen Otis, Kone, Schindler, Haushahn und Doppelmayr verhängten Geldbußen fließen jetzt in das Budget des Finanzministers. Tyssen-Krupp blieb als Kronzeuge die Strafe erspart.
Unternehmen müssen rasch handeln
Die großen Vermieter, etwa Gemeinnützige Wohnbau-Gesellschaften oder die Immofinanz, haben die Verträge über die Herstellung und Wartung von Aufzügen und Rolltreppen mit den nun abgestraften Untenehmen abgeschlossen. Sie haben die Unterlagen, die für die Frage des Schadenersatzes relevant sind. Die AK erwartet sich daher ein rasches Handeln dieser Unternehmen. Überhöhte Beträge müssen jedenfalls an die MieterInnen zurückbezahlt werden. Bei Verlängerung von Lift-Wartungsverträgen sollten jedenfalls Alternativangebote eingeholt werden.
AHA! - SO IST DAS!
Verfasst: Mi Nov 19, 2008 11:16
von Friede
ja zu diesem thema fällt mir auch noch ein, dass ich es nicht gerechtfertigt finde wenn man für den aufzug mitbezahlen muss, wenn man im erdgeschoss wohnt. argument der hausverwaltung: man kann ja auch in den keller fahren mit dem aufzug. ha ha. der wor guat. die 5 stiegen sind grad noch zu schaffen...
Aufzugskosten
Verfasst: Mi Nov 19, 2008 11:41
von Tanja
Liebe Friede!
Das Argument der HV ist wirklich nicht greifend, aber es ist nun einmal so, daß EG-Bewohner den Aufzug nicht benutzen und trotzdem dafür bezahlen. Hierzu hat es schon mehrere Diskussionen gegeben, zumal in den alten Mietverträgen Wohnungen im EG tatsächlich von derartigen Positionen verschont blieben, heute jedoch zu einem einheitlichen Verteilungsschlüssel übergegangen wird. Die Hausverwaltungen dürfen das, denn ein getrennter Abrechnungskreis für Aufzüge wäre aufgrund von 1-2 EG-Wohnungen viel zu aufwändig und verursache nur administrative Kosten.
Ich verstehe, wenn Dich das ärgert, aber ich fürchte, Du hast hier nicht wirklich Chancen. Dafür haben wir aber jetzt scheinbar alle eine Chance auf Rückzahlung!
Verfasst: Mi Nov 19, 2008 12:50
von Friede
Hallo Tanja,
ja ich weiss, leider stösst man hier nur auf taube ohren. wo ich vorher gewohnt habe, musste ich sogar für den aufzug auf der nebenstiege mitbezahlen, da dort mein kellerabteil war... aber super, wenn das klappen würde mit der rückzahlung, wäre doch ein tolles weihnachtsgeschenk

)
Verfasst: Mi Nov 19, 2008 13:35
von Tanja
Genau! Und als nächstes kommt dann hoffentlich die Korrektur der BK-Abrechnung 2007 mit einem satten Guthaben für uns!
Verfasst: Sa Nov 22, 2008 14:38
von Helmut
Bei uns kann ein EG Bewohner von der Garage in den EG fahren. Und sonst in den 5.Stock auf die Terrasse oder in die Sauna. In anderen Stiegen gibt es auch Gemeinschaftsräume. Also wird´es eine Entlastung kaum geben, Denk ich.
Verfasst: Mo Nov 24, 2008 9:36
von Friede
Helmut hat geschrieben:Bei uns kann ein EG Bewohner von der Garage in den EG fahren. Und sonst in den 5.Stock auf die Terrasse oder in die Sauna. In anderen Stiegen gibt es auch Gemeinschaftsräume. Also wird´es eine Entlastung kaum geben, Denk ich.
Bitte hier den Konjuktiv verwenden.. man KÖNNTE, man KÖNNTE..!!!
Verfasst: Mo Nov 24, 2008 17:35
von Helmut
Friede hat geschrieben:Bitte hier den Konjuktiv verwenden.. man KÖNNTE, man KÖNNTE..!!
Es ist nicht zum lachen .. aber wenn man DAS liest..
Nur blöd für dich..
empfehlenswerte Aufzugswartung 