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Warum sind Aufzüge und deren Wartung so immens teuer?

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 9:43
von Tamara
INFO DER ARBEITERKAMMER VOM 11.11.2008

Strafe für Aufzugskartell soll Wettbewerbsaufsicht zukommen

Für die Stärkung der Wettbewerbsaufsicht in Österreich sollte die verhängte Strafe des Obersten Gerichtshofes (OGH) für das Aufzugskartell verwendet werden, fordert die AK.
Mieter müssen zu viel gezahltes Geld zurückbekommen
Denn etwa im Lebensmitteleinzelhandel, bei Strom, Gas oder Mineralölprodukten mangelt es am Wettbewerb – es fehlt ein wirksames Wettbewerbsmonitoring und Personal für einen schlagkräftigen Wettbewerbsvollzug. Was den möglichen Schadenersatz für die MieterInnen betrifft, so sind jetzt die großen Vermieter-Unternehmen gefordert. Die AK verlangt, dass die MieterInnen das zu viel bezahlte Geld zurückbekommen.
Kartellstrafe von 75,4 Millionen Euro
Der OGH hat nun die Kartellstrafe von 75,4 Millionen Euro gegen führende Aufzugs- und Fahrtreppenhersteller bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die gegen Otis, Kone, Schindler, Haushahn und Doppelmayr verhängten Geldbußen fließen jetzt in das Budget des Finanzministers. Tyssen-Krupp blieb als Kronzeuge die Strafe erspart.
Unternehmen müssen rasch handeln
Die großen Vermieter, etwa Gemeinnützige Wohnbau-Gesellschaften oder die Immofinanz, haben die Verträge über die Herstellung und Wartung von Aufzügen und Rolltreppen mit den nun abgestraften Untenehmen abgeschlossen. Sie haben die Unterlagen, die für die Frage des Schadenersatzes relevant sind. Die AK erwartet sich daher ein rasches Handeln dieser Unternehmen. Überhöhte Beträge müssen jedenfalls an die MieterInnen zurückbezahlt werden. Bei Verlängerung von Lift-Wartungsverträgen sollten jedenfalls Alternativangebote eingeholt werden.

AHA! - SO IST DAS!

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 11:16
von Friede
ja zu diesem thema fällt mir auch noch ein, dass ich es nicht gerechtfertigt finde wenn man für den aufzug mitbezahlen muss, wenn man im erdgeschoss wohnt. argument der hausverwaltung: man kann ja auch in den keller fahren mit dem aufzug. ha ha. der wor guat. die 5 stiegen sind grad noch zu schaffen...

Aufzugskosten

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 11:41
von Tanja
Liebe Friede!

Das Argument der HV ist wirklich nicht greifend, aber es ist nun einmal so, daß EG-Bewohner den Aufzug nicht benutzen und trotzdem dafür bezahlen. Hierzu hat es schon mehrere Diskussionen gegeben, zumal in den alten Mietverträgen Wohnungen im EG tatsächlich von derartigen Positionen verschont blieben, heute jedoch zu einem einheitlichen Verteilungsschlüssel übergegangen wird. Die Hausverwaltungen dürfen das, denn ein getrennter Abrechnungskreis für Aufzüge wäre aufgrund von 1-2 EG-Wohnungen viel zu aufwändig und verursache nur administrative Kosten.

Ich verstehe, wenn Dich das ärgert, aber ich fürchte, Du hast hier nicht wirklich Chancen. Dafür haben wir aber jetzt scheinbar alle eine Chance auf Rückzahlung!

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 12:50
von Friede
Hallo Tanja,

ja ich weiss, leider stösst man hier nur auf taube ohren. wo ich vorher gewohnt habe, musste ich sogar für den aufzug auf der nebenstiege mitbezahlen, da dort mein kellerabteil war... aber super, wenn das klappen würde mit der rückzahlung, wäre doch ein tolles weihnachtsgeschenk :-))

Verfasst: Mi Nov 19, 2008 13:35
von Tanja
Genau! Und als nächstes kommt dann hoffentlich die Korrektur der BK-Abrechnung 2007 mit einem satten Guthaben für uns!

Verfasst: Sa Nov 22, 2008 14:38
von Helmut
Bei uns kann ein EG Bewohner von der Garage in den EG fahren. Und sonst in den 5.Stock auf die Terrasse oder in die Sauna. In anderen Stiegen gibt es auch Gemeinschaftsräume. Also wird´es eine Entlastung kaum geben, Denk ich.

Verfasst: Mo Nov 24, 2008 9:36
von Friede
Helmut hat geschrieben:Bei uns kann ein EG Bewohner von der Garage in den EG fahren. Und sonst in den 5.Stock auf die Terrasse oder in die Sauna. In anderen Stiegen gibt es auch Gemeinschaftsräume. Also wird´es eine Entlastung kaum geben, Denk ich.
Bitte hier den Konjuktiv verwenden.. man KÖNNTE, man KÖNNTE..!!!

Verfasst: Mo Nov 24, 2008 17:35
von Helmut
Friede hat geschrieben:
Bitte hier den Konjuktiv verwenden.. man KÖNNTE, man KÖNNTE..!!![/quote hat geschrieben:
Falsch, man KANN und TUT es ! Ich gehe immer 5 Stock hinunter und ärgere mich, wenn von den anderen Stiegen oder vom EG, Mitbewohner einen Stock in die Garage oder und zum Müllraum mit dem Aufzug runter fahren.

Nicht falsch verstehen, wollte das nur mal sagen.

Verfasst: Mo Nov 24, 2008 22:11
von Alfred
Es gibt Situationen, in denen auch ich von der Garage ins Erdgeschoß mit dem Aufzug fahre, nämlich wenn ich einen Großeinkauf hatte.

Verfasst: Di Nov 25, 2008 17:49
von Helmut
alfred hat geschrieben:Es gibt Situationen, in denen auch ich von der Garage ins Erdgeschoß mit dem Aufzug fahre, nämlich wenn ich einen Großeinkauf hatte.
Dazu ist ja der Aufzug auch da, wäre ja blöd mit dem ganzen schweren Zeug rauflatschen. :smt111

Verfasst: Mi Nov 26, 2008 9:25
von Friede
ja, aber es geht doch darum, dass Bewohner die den Aufzug nicht jeden Tag nützen müssten, d.h. ihn für den Gross-Einkauf 1 x im Monat (z.B.) benötigen, trotzdem genausoviel dafür bezahlen müssen wie andere die ihn mehrmals tagtäglich benutzen... ich mein, wenn Sie das für gerechtfertigt halten, dann versteh ich das leider nicht, das übersteigt meine geistige Vorstellungskraft.

Verfasst: Mi Nov 26, 2008 10:00
von Alfred
Wer soll kontrollieren, wer wie oft den Aufzug benützt? Da würde ja das schlimmste Spitzelsystem ausbrechen. Außerdem wäre bei der Hausverwaltung eine Person nur damit beschäftigt, den Kostenschlüssel der einzelnen Mieter für den Aufzug zu berechnen.

Die Stromkosten des Aufzugs sind im Vergleich zu den Gesamtkosten extrem gering. Wahrscheinlich erfolgt die Wartung des Aufzugs in regelmäßigen Zeit-Intervallen und nicht nach einer bestimmten Kilometerleistung. Die Leitungskosten für das Notfalltelefon und die Kosten für die Service-Hotline sind auch fix.

Vielleicht gibt es in der Zukunft ja einmal Aufzüge, bei denen die Benutzungskosten von einer Chipkarte, die man immer bei sich hat, abgebucht werden. Besucher müsste man dann vom Eingang abholen oder die Stiegen hochsteigen lassen.

Zur Info an alle:
Gesamtkosten der Aufzüge in der Betriebskostenabrechnung 2007: 40.434 €,
das sind 5,2 % der Ausgaben bei den Gesamt-Betriebskosten.

Verfasst: Mi Nov 26, 2008 10:00
von Tanja
Fair ist es nicht, aber ein Mittel zur halbwegs gerechten Aufteilung, denn anders ist es nicht möglich. Der Ausgleich findet sich aber wiederum in der Miete, denn höher liegende Wohnungen haben meist einen Lagezuschlag, EG-Wohnungen manchmal sogar einen Abschlag, sodaß sich das dann wiederum rechnet.

LG

Tanja

Verfasst: Mi Nov 26, 2008 16:47
von Helmut
Also wenn mann schon nach Benützung geht, will ich auch nur die Hälfte Zahlen, weil hinunter gehe ich immer zu Fuss.

Man könnte ja so wie früher (war bei meinen Eltern so) einen Schlüssel vergeben und einen Münzapparat einbauen. :smt003

Befürchte aber das dann die ohne Schlüssel über die Kosten pro Fahrt erbost sein werden.
:smt120

Re:

Verfasst: Fr Nov 11, 2011 15:54
von Kalle
Friede hat geschrieben:ja zu diesem thema fällt mir auch noch ein, dass ich es nicht gerechtfertigt finde wenn man für den aufzug mitbezahlen muss, wenn man im erdgeschoss wohnt. argument der hausverwaltung: man kann ja auch in den keller fahren mit dem aufzug. ha ha. der wor guat. die 5 stiegen sind grad noch zu schaffen...
Auman, ich glaubs nicht! LOL Es ist nicht zum lachen .. aber wenn man DAS liest.. ROTFL
Nur blöd für dich.. :zipped:

empfehlenswerte Aufzugswartung :howdy: