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Verfasst: So Feb 01, 2009 22:26
von Alfred
Liebe Stainerin,
das ist eine gute Idee. Selbstverantwortung und der Schutz eines Guts in Selbstverwaltung ist ein hervorragender Ansatz zur Heranbildung verantwortungsbewusster junger Erwachsener.
Zum Start dieses Projekts lohnt es sich bestimmt, wenn die Stadt Wien es personell unterstützt, mit Leuten, die die Jugendlichen entsprechend instruieren und organisieren.

Verfasst: Mo Feb 02, 2009 10:33
von Stainerin
alfred hat geschrieben:Liebe Stainerin,
das ist eine gute Idee. Selbstverantwortung und der Schutz eines Guts in Selbstverwaltung ist ein hervorragender Ansatz zur Heranbildung verantwortungsbewusster junger Erwachsener.
Zum Start dieses Projekts lohnt es sich bestimmt, wenn die Stadt Wien es personell unterstützt, mit Leuten, die die Jugendlichen entsprechend instruieren und organisieren.
ich bin halt immer dafür das die jugendlichen verantwortung übernehmen müssen u sollen, aber gut das auch andere so denke wie ich :wink: lg.st

Aufhebung der Flächenwidmung

Verfasst: Mo Feb 16, 2009 22:01
von Alfred
Nachdem ich erst am Wochenende erfahren habe, dass die Flächenwidmung "ÖZ" (Öffentliche Zwecke") gesetzlich beschränkt ist, erhielt ich heute folgende für mich frustrierende Antwort:

Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung und Verkehr
1., Rathaus, 1082 Wien
GSV-2172/2008

Danke für Ihr E-Mail vom 18. Dezember 2008 an Frau Vizebürgermeisterin Grete Laska, die an unser Büro übermittelt worden ist. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachdienststelle teile ich Ihnen dazu Folgendes mit:

Die Liegenschaft Moselgasse 21 wurde, wie Sie richtig schreiben, als Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze, Grundfläche für öffentliche Zwecke (Esp ÖZ) mit Gemeinderatsbeschluss vom 3.3.2004 festgesetzt.

Gemäß den Bestimmungen der Bauordnung für Wien verlieren Festsetzungen von Grundflächen für öffentliche Zwecke nach 12 Jahren ihre Gültigkeit. Im gegenständlichen Fall wurde die Ausweisung als Grundfläche für öffentliche Zwecke daher mit
19. September 2008 unwirksam.

Die Grundfläche steht in privatem Eigentum. Eine Enteignung für öffentliche Zwecke ist auf Grund des rechtlichen Eigentumsschutzes und der mittlerweile eingetretenen Rechtslage nicht mehr möglich.

Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung und Verkehr
mailto: post@gsv.wien.gv.at

Re: Aufhebung der Flächenwidmung

Verfasst: Mo Feb 16, 2009 22:11
von Alfred
alfred hat geschrieben: Die Liegenschaft Moselgasse 21 wurde, wie Sie richtig schreiben, als Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze, Grundfläche für öffentliche Zwecke (Esp ÖZ) mit Gemeinderatsbeschluss vom 3.3.2004 festgesetzt.

Gemäß den Bestimmungen der Bauordnung für Wien verlieren Festsetzungen von Grundflächen für öffentliche Zwecke nach 12 Jahren ihre Gültigkeit. Im gegenständlichen Fall wurde die Ausweisung als Grundfläche für öffentliche Zwecke daher mit
19. September 2008 unwirksam.

Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung und Verkehr
Die in diesem Büro angewendeten Rechenregeln verstehe ich leider überhaupt nicht:
Gemeinderatsbeschluss: März 2004
Gültigkeitsdauer: 12 Jahre
Ablauf der Gültigkeit laut Magistratsbüro: September 2008

Bei mir sind das 4,5 Jahre.
Ich lass mir das am besten gleich erklären.

Verfasst: Di Feb 17, 2009 13:15
von Stainerin
ich bitte auch um eine antwort, die jedermann versteht, aber es ist toll das es euch gibt die sich um sowas kümmern, ein großes danke
lg.st

Verfasst: Di Feb 17, 2009 21:05
von Ego96
Vielleicht weil der Gemeinderatsbeschluss 2004 die Gültigkeitsdauer als solche festlegt und dadurch eine Festsetzung aus dem Jahre 1996 zu tragen gekommen ist? Aber nur so ein Verdacht.

Verfasst: Mi Feb 18, 2009 7:28
von Stainerin
:?: :?: :?: naja ganz kapier ich das nicht aber ich bin ja auch nur "eine kleine dumme hausfrau", laß das meinen mann lesen der kann sowas verstehn, aber danke. lg.st.

Flächenwidmung allgemein

Verfasst: Mi Feb 18, 2009 14:58
von Alfred
Allgemein: So findet man eine Flächenwidmung in Wien:

http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/p ... dresssuche
Achtung: Die Gültigkeitsdauer der Bestimmung "ÖZ" ist gesetzlich beschränkt
und bei der Planungsauskunft Wien zu erfragen.

Re: Flächenwidmung allgemein

Verfasst: Mi Feb 18, 2009 16:54
von Stainerin
alfred hat geschrieben:Allgemein: So findet man eine Flächenwidmung in Wien:

http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/p ... dresssuche
Achtung: Die Gültigkeitsdauer der Bestimmung "ÖZ" ist gesetzlich beschränkt
und bei der Planungsauskunft Wien zu erfragen.

ich hoffe ich mache dies jetzt richtig mit zitieren
mein mann hat sich das durchgelesen, meinte naja das kann die gemeinde noch ändern zu ihren nutzen
lg.st

Flächenwidmung Moselgasse 21

Verfasst: Do Feb 26, 2009 22:05
von Alfred
Überraschend schnell habe ich eine Antwort zur Flächenwidmung bekommen:

Ich beziehe mich auf Ihre Schreiben bezüglich Kinderspielplatz in Wien 10., Moselgasse 21, bedanke mich sehr herzlich für Ihre Anregung und kann Ihnen grundsätzlich mitteilen, dass in den zuständigen Dienststellen Ihre Meinung geteilt wird, dass der Ausbau dieses Spielplatzes sinnvoll wäre.

Ich habe auch mit der Bezirksvorstehung des 10. Bezirks Kontakt aufgenommen, von dort wurde mir mitgeteilt, dass Interesse an einem Ausbau besteht, allerdings liegen noch keine konkreten Pläne vor, da der Termin der Absiedelung seitens der Wienerberger AG noch nicht bekannt sei.

Herr Bezirksvorsteher-Stellvertreter Kaindl hat angeboten, dass er mit Ihnen Kontakt aufnimmt und für ein Gespräch zur Verfügung steht, sofern dies von Ihnen gewünscht wird.

Büro der Geschäftsgruppe
Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung

Verfasst: Fr Feb 27, 2009 16:52
von Stainerin
Ich danke Ihnen vielmals für die schnelle Antwort.
Es ist sicher von Vorteil wenn wir alle mit entscheiden könnten, ich danke Ihnen und nehme an, das Sie weiter am Ball bleiben u uns Anreiner wundervoll vertreten werden
mit freundlichen grüßen Stainerin

Verfasst: Do Mär 19, 2009 21:21
von Alfred
Ich habe heute beim Vortrag über den Hauptbahnhof Wien unseren Bezirkshauptfrau-Stellvertreter, Herrn Kaindl getroffen und ihn über dieses Grundstück befragt. Er ist seit längerem darüber informiert und ich habe nur mehr darauf gewartet, dass er mit mir einen Gesprächstermin vereinbart.
Die Situation ist folgende:
Es gibt diese aufrechte Flächenwidmung, die für zukünftige Verwendungen des Grundstücks gilt. Der Firmenbesitzer hat bisher keine Verkaufsabsichten gezeigt. Wenn er die Firma verkauft und der Nachfolger ebenfalls Baumaschinen-Verleih betreibt, bleibt die Firma dort, d.h. es kommt kein Sportplatz.

Es ist aber fast unmöglich, das Grundstück an jemand anderen als die Stadt Wien zu verkaufen, denn der Käufer müsste dann dort einen Sportplatz errichten (kein Gebäude) und diesen öffentlich zugänglich machen (also ohne Eintritt). Das Grundstück hat durch diese Flächenwidmung nur den Wert einer Wiese.
Herr Kaindl meint, dass der Firmenbesitzer nach einem eventuellen Verkauf der Firma ohne Grundstück dieses brach liegen lassen und darauf hoffen wird, dass irgendwann die Flächenwidmung geändert wird.

Für einen Jugendspielplatz müssen wir unsere Stadtpolitiker dazu bringen, dass die Stadtregierung einen Ankauf beschließt und die MA 69 beauftragt, mit dem Eigentümer zu verhandeln. Theoretisch könnte auch die MA 51 (Sportamt) die MA 69 um einen Ankauf zur Errichtung eines Sportplatzes ersuchen. Zuständig für die Durchführung des Ankaufs ist die MA 69.

Die Stadt würde derzeit eher Geld für Sportplätze in den inneren Bezirken ausgeben, die nur wenige davon haben. Bei uns (gleich neben dem Laaer Wald) sieht man wenig Chance.

Ein Begleiter von Herr Kaindl, ich nehme an, dass es ein Herr aus der Bezirksverwaltung war, hat immer nur gemeint, unsere Wohnhausanlage hätte 500 m² Kinderspielplatz für Kinder über 6 Jahre errichten müssen, hat das aber nicht gemacht. Ich denke, das hat nicht einmal die Gemeinde Wien in der Laaer-Berg-Straße 67 gemacht. Dann hat dieser Herr noch zynisch gemeint: "Wieviel ist es Ihnen wert? Schließen Sie sich zusammen und kaufen Sie das Grundstück!"

Verfasst: Fr Mär 20, 2009 14:31
von Stainerin
Danke für die Info, Du bist wie immer, bestens infomiert.
Wenn ich für ein Grundstück ein Geld ausgebe (das ich ja nicht habe) dann würde ich nur einen Garten machen der abends abgeschlossen wird.
Jendenfalls danke
lg.st

Verfasst: Fr Mär 20, 2009 21:54
von cat966
hallo ich hoffe sehr wenn sich die firma entschliessen sollte zum verkauf dass kein spiel-oder jugenspielplatz gebaut wird. :smt022
L.g. :)

Verfasst: Mi Apr 01, 2009 12:23
von Tamara
Ich habe gestern eine interessante, neue Information erhalten. Ein Mieter hat erzählt, dass er sich bei der Firma ABV um eine Stelle beworben hat. Dabei wurde ihm gesagt, dass ABV bereits ein neues Grundstück (woanders) gekauft hätte und er sich darauf einstellen müsste, dass die Firma in Zukunft nicht mehr bei ihm um's Eck wäre.

Daraus schließe ich, dass die ganze Angelegenheit bereits jetzt ins Rollen kommen könnte ... und wir sollten ohne jede Verzögerung "am Ball" bleiben, wenn wir da noch irgendetwas mitzureden haben wollen. :smt069

Weiters dürfte es mit dem Streetsoccerplatz in der Theodor-Sickel-Gasse - der ja mit Geldern der UEFA, anlässlich der EURO 2008, für alle Sportbegeisterten Hobbyfußballer errichtet wurde - nun endgültig vorbei sein. Mir wurde erzählt, dass der Platz, der ja aufgrund von Anrainerprotesten (verständlich, denn der Platz war damals mit Blechbanden ausgestattet :smt011 ) zunächst geschlossen und anschließend "schallminimierend" umgebaut wurde, nun keine Wiedereröffnung für die "Allgemeinheit" mehr erfahren wird. Der Platz gehöre nun zu dem Fußballverein, der auch die anderen Trainingsplätze rund um das Horr-Stadion betreibt und ist nur mehr für Vereinsmitgliedern zugänglich!
Jugendliche die bei einem Verein sind machen demnach keinen Lärm, Jugendliche und andere sportbegeisterte Mitmenschen jedoch sind unerträglich für die Anwohner, oder wie ist diese Vorgehensweise zu verstehen? :smt102