Seite 3 von 3

Verfasst: Mi Apr 01, 2009 21:13
von Alfred
Für Moselgasse 21 müssen wir uns sicher um eine politische Zustimmung, d.h. um einen Beschluss des Gemeinderates bemühen. Das Interesse des Bezirks dürfte, was Velibor und ich aus dem Gespräch mit Herrn Kaindl herausgehört haben, gering sein. Herr Kaindl hat bis jetzt auch noch nicht auf meine Frage nach einer Klärung der widersprüchlichen Flächenwidmungsaussagen geantwortet.

Verfasst: Mi Apr 08, 2009 20:35
von Alfred
Information von der MA 21B
Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd - Nordost
Dezernat für den 10. und 11. Bezirk:

Betreffend der Zeitberechnung muss ich mich bei Ihnen dafür entschuldigen, dass die Formulierung in der Beantwortung Ihrer ursprünglichen Anfrage leicht zum Missverständnis führen kann.
Die Liegenschaft Moselgasse 21 wurde als Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze, Grundfläche für öffentliche Zwecke erstmals schon vor dem Jahr 1996 festgesetzt, mit dem zitierten Gemeinderatsbeschluss vom 3.3.2004 wurde diese Bestimmung verlängert.

Die gesetzliche Regelung, dass Festsetzungen von Grundflächen für öffentliche Zwecke nach 12 Jahren ihre Gültigkeit verlieren, wurde im Jahr 1996 in die Bauordnung für Wien aufgenommen.
Dies hat zur Folge, dass bei derartigen Widmungen, die am 19.9.1996 bereits bestanden, die Frist von 12 Jahren ab diesem Zeitpunkt zu berechnen ist.

Im gegenständlichen Fall wurde auf Grund dieser Zusammenhänge die Ausweisung als Grundfläche für öffentliche Zwecke daher mit 19.9.2008 unwirksam.

Abgesehen vom Zusatz "ÖZ" gilt nach wie vor die Flächenwidmung laut Gemeinderatsbeschluss vom 3.3.2004, wie sie auch im Internet zu sehen ist. Eine Änderung ist zur Zeit nicht beabsichtigt.

Schlussfolgerung:
Hier kann ein kostenpflichtiger Sportplatz entstehen, z.B. ein Tennisplatz. Laut Bezirksverwaltung wäre aber wahrscheinlich schon eine Tennishalle ein Verstoß gegen die Flächenwidmung.