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Moselgasse 21 = Erholungsgebiet Sport- und Spielplatz

Verfasst: Mo Mai 05, 2008 21:16
von Velibor
Moselgasse 21 ist laut Widmungsplan als Erholungsgebiet Sport- und Spielplatz (Esp) bzw. als Grundfläche für öffentliche Zwecke (ÖZ) verplant.

Siehe Bild:

Re: Moselgasse 21 = Erholungsgebiet Sport- und Spielplatz

Verfasst: Mi Jun 10, 2009 7:45
von hartmannr
hallo,

aber noch ist die ABV dort...

lg, rene

Re: Moselgasse 21 = Erholungsgebiet Sport- und Spielplatz

Verfasst: Mi Jun 10, 2009 7:54
von Velibor
ABV ist noch da und kann ewig da bleiben.

Es geht uns, Bewohnerinnen und Bewohner um die Widmung.
Die greift/wirkt dann wenn ABV diesen Standort zusperren und der Eigentümer das Grund verkaufen würde.

Jetzt ist es uns wichtig, dass diese Widmung(en) erhalten bleibt.
So viel ich weiß ist die ÖZ abgelaufen, und könnte/sollte erneuert werden.

Re: Moselgasse 21 = Erholungsgebiet Sport- und Spielplatz

Verfasst: Mi Jun 10, 2009 8:05
von hartmannr
Die Widmung bleibt lt. Bezirk erhalten, nichts ist so schwer, wie die ESP-ÖZ Widmung wieder weg zu bekommen.
Und nicht zuletzt haben wir einen Fuß in der Tür im Bezirk, ich habe 3 Bezirksräte darauf angesetzt,
nicht zuletzt nerv ich 2 Gemeinderäte mit dem Jugendspielplatzproblem schon seit 4 Jahren :D

ich hätt schon gern dass die abv geht, damit dort ein spielgelände entstehen könnte

Re: Moselgasse 21 = Erholungsgebiet Sport- und Spielplatz

Verfasst: Mi Jun 10, 2009 12:19
von Tamara
Was Velibor meint ist, dass die ÖZ-Widmung leider tatsächlich schon abgelaufen ist. Der Originaltext einer offiziellen Antwort (nach Anfrage=) aus der Magistratsabteilung 21 B, Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd - Nordost, Dezernat für den 10. und 11. Bezirk, 1082 Wien, Rathausstraße 14-16, lautet:

Die Liegenschaft Moselgasse 21 wurde als Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze, Grundfläche für öffentliche Zwecke erstmals schon vor dem Jahr 1996 festgesetzt, mit dem zitierten Gemeinderatsbeschluss vom 3.3.2004 wurde diese Bestimmung verlängert.

Die gesetzliche Regelung, dass Festsetzungen von Grundflächen für öffentliche Zwecke nach 12 Jahren ihre Gültigkeit verlieren, wurde im Jahr 1996 in die Bauordnung für Wien aufgenommen.
Dies hat zur Folge, dass bei derartigen Widmungen, die am 19.9.1996 bereits bestanden, die Frist von 12 Jahren ab diesem Zeitpunkt zu berechnen ist.

Im gegenständlichen Fall wurde auf Grund dieser Zusammenhänge die Ausweisung als Grundfläche für öffentliche Zwecke daher mit 19.9.2008 unwirksam.

Abgesehen vom Zusatz "ÖZ" gilt nach wie vor die Flächenwidmung laut Gemeinderatsbeschluss vom 3.3.2004, wie sie auch im Internet zu sehen ist. Eine Änderung ist zur Zeit nicht beabsichtigt.


Deshalb sollten wir jetzt versuchen, den "ÖZ"-Zusatz wieder dazuzubekommen! Außerdem - weil es eben nicht besonders rosig aussieht, dass ABV für unsere Kinder und Jugendlichen Platz machen will/wird - sollten wir uns sofort auf die weiteren, möglichen, letzten Fleckchen stürzen, bei denen eventuell die Chance besteht einen Spielplatz daraus zu machen!

LG - Tamara

Re: Moselgasse 21 = Erholungsgebiet Sport- und Spielplatz

Verfasst: Mi Jun 10, 2009 12:29
von hartmannr
es gibt abgesehen von dieser liegenschaft,
nur mehr den flecken zwischen dem gemeindebau und dem laaer wald.
soweit ich weiß, gehört dieser flecken dem forstamt

wegen der widmung red ich sogleich mal mit dem bezirk

Re: Moselgasse 21 = Erholungsgebiet Sport- und Spielplatz

Verfasst: Fr Feb 26, 2010 20:08
von Michael
Hallo Velibor!

Sag wie sieht es denn mit dem geplanten Spielplatz/Freiraum/Ballspielplatz/Wiese aus! Kann man das abschätzen
WANN das dort hinkommt?

lg
Michael

Velibor hat geschrieben:Moselgasse 21 ist laut Widmungsplan als Erholungsgebiet Sport- und Spielplatz (Esp) bzw. als Grundfläche für öffentliche Zwecke (ÖZ) verplant.

Siehe Bild:

Re: Moselgasse 21 = Erholungsgebiet Sport- und Spielplatz

Verfasst: Fr Feb 26, 2010 20:50
von Stainerin
Und wie wollt Ihr das erreichen... das kostet doch der Gemeinde nur Geld und bringt keinen Nutzen, ich habe mein Schlafzimmerfenster genau auf diesen Fleck...(man müßte mit dem Forster reden das diese Ihr Eingangstor nach vo ziehen bis zur Straße, davor Parkverbot machen- sonst kommt der Forster der aufsperrt nicht mehr raus....) dann wäre das gleiche Höhe mit dem Grundstück... nur wenn dort nicht auch ein Ort der Enspannung entsteht...wird´s Ärger geben mit den Nachbarn, denn hier Hinten sind wir schon genug vom LÄRM schreien, Bällenschlagen.... ein kleiner Springbrunnen, Wiese , Büsche ,Bäume Bankerl....RUHE
oder man macht einen Jugendspielplatz der den Jugendlichen zur SELBSTVERANTWORTUNG mit Zaun und Schlüssel übergibt, das von einem STREET-WORKER überwacht wird...nur Krawalle werden hier sicherlich mit der Polizei enden, denn inzwischen kenne ich meine Nachbarn...
Aber BITTE BLEIBT AM ZUG danke..lg.st