Gehsteig in Urselbrunnengasse auf Monte Laa-Seite
Verfasst: Mo Jan 26, 2009 21:41
Es geht um den Gehsteig auf der Monte Laa-Seite von der Laaer-Berg-Straße bis zu den ersten Wohnbauten. Diese Auskunft kam von der MA 28:
Der Gehsteig fällt gemäß Wr. Bauordnung in die Gehststeigverpflichtung des Anrainers (Fa. Porr) und wird erst im Bebauungsfall hergestellt.
Der Gehsteig fällt gemäß Wr. Bauordnung in die Gehststeigverpflichtung des Anrainers (Fa. Porr) und wird erst im Bebauungsfall hergestellt.