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Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar

Verfasst: Mi Feb 17, 2010 22:57
von Alfred
Ab dem Veranlagungsjahr 2009 sind die Kinderbetreuungskosten für Kinder, für die mindestens 7 Monate im Kalenderjahr die Familienbeihilfe bezogen wurde und die im Veranlagungsjahr das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steuerlich absetzbar. Pro Kind und Jahr können maximal 2.300 Euro abgesetzt werden.
Absetzbar sind nur Betreuungskosten, nicht die Verpflegung oder das reine Schulgeld.
In der Arbeitnehmerveranlagung (Formular) wurde ein neuer Punkt bei den "Außergewöhnlichen Belastungen" eingefügt.

Für Schüler des Campus Monte Laa benötigt Ihr von der MA 16, Buchhaltungsabteilung 13, eine „Zahlungsbestätigung über die Betreuungskosten zur Vorlage beim Wohnsitzfinanzamt“. Es sind folgende Daten anzugeben: „Volksschule 10., Rudolf-Friemel-Gasse 3“, die Klasse und der Name des Kindes, sowie eure Wohnadresse.
Außerdem könnt Ihr im April 2010 bei der Campus-Administratorin Frau Panek um Rückver­rechnung von Betreuungsbeiträgen ansuchen, wenn euer Kind an mehr als 3 aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen der Schule zulässig ferngeblieben ist. Die Rückverrechnung erfolgt mit dem Juni-Inkasso.