Hallo zusammen!
Bei der Berechnung der Grundkosten für den Jahresverbrauch wird die Fläche des Balkons in meiner Rechnung sowohl bei Heizkosten als auch beim Warmwasser gänzlich der s. g. „beheizbaren Wohnfläche“ angerechnet.
Einer meiner Nachbarn behauptet, der Balkon darf nur zu 50% „berücksichtigt“ werden, der andere Nachbar meint, dass nur 25% dürfen berücksichtigt werden. Wieder der andere behauptet, dass der Balkon gar nicht berücksichtigt werden darf, wenn Wasser nach Wohnfläche abgerechnet wird, und dass er grundsätzlich bei den Heizkosten nicht berücksichtigt werden darf.
Da jeder seine eigene Argumentation gerne vorführt, bin ich etwas verwirrt.
Wer kennt sich gut aus und helfen kann, von diesen Behauptungen die richtige zu identifizieren?