JA nur öffentlich zugänglich ... und somit ist es fraglich ... ob überhaupt gestraft werden darf !!gn hat geschrieben:Interessant sind dann auch die Parkstrafen, die bis jetzt ausgeteilt wurden. Wenn dieser Gehsteig dem KGV gehört, ist das Privatgrund, da darf die Parkraumüberwachung eigentlich nicht strafen...
LG,
Günther
mag sein das es erlaubt ist. eigenartig sieht es trotzdem aus.Michl hat geschrieben:Also wenn Bodenmarkierungen (auf dem Gehsteig) vorhanden sind, dann ist es eindeutig erlaubt. (§23 Abs. 2 StVo)karin610 hat geschrieben:ich bin heute dort mit den kindern vorbeigegangen und finde das ganze äußerst merkwürdig. ein gehsteig auf dem autos parken.