Was passiert mit der Küche beim Auszug?

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hasi
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Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von hasi » Do Aug 07, 2008 15:15

Nicht, dass es soweit wäre, aber es interessiert mich nur prinzipiell - muss die Küche auf jeden Fall raus oder is das abhängig von der Genossenschaft? Was ich mich erinnern kann steht im Mietvertrag sicher was von ausweißen, hab ihn aber jetzt nicht bei der Hand! Weiß da jemand was genaueres? Bzw. wie ist das mit Ausbesserungsarbeiten am Parkettboden? Muss man da die Firma vorm Auszug kommen lassen oder macht das die Genossenschaft? :unknown:

zimbabwe

Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von zimbabwe » Do Aug 07, 2008 15:43

Also ich muss die komplette Küche entfernen!!!
Beim Parkettboden denke ich kommt es drauf an wie lange du schon drinnen wohnst, ich meine damit was man als Abnutzung betrachten kann.
Beim Boden habe ich einen Sonderstatus, da kann ich dir keine Auskunft geben.

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Tina
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Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von Tina » Do Aug 07, 2008 16:13

Sonnenblume hat geschrieben:Nicht, dass es soweit wäre, aber es interessiert mich nur prinzipiell - muss die Küche auf jeden Fall raus oder is das abhängig von der Genossenschaft? Was ich mich erinnern kann steht im Mietvertrag sicher was von ausweißen, hab ihn aber jetzt nicht bei der Hand! Weiß da jemand was genaueres? Bzw. wie ist das mit Ausbesserungsarbeiten am Parkettboden? Muss man da die Firma vorm Auszug kommen lassen oder macht das die Genossenschaft? :unknown:
...ist abhängig von der genossenschaft, in dieser wohnung müsste ich sie entfernen, in der letzten (auch genossenschaft) MUSSTE ich die küche vom vormieter übernehmen und den preis bezahlen der vom schätzmeister festgestellt wurde.... obwohl die vom design her wirklich grauenvoll war

kathi
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Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von kathi » Do Aug 07, 2008 16:22

also ich glaube laut vertrag (den ich grad nicht vor mir liegen habe) müssten wir die wohnung im ursprünglichen zustand zurückgeben (dh auch ohne küche). aber ich glaube, dass die genossenschaft die möglichkeit gibt, die küche ablösen zu lassen, wenn sich vormieter und nachmieter einig sind...

zimbabwe

Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von zimbabwe » Do Aug 07, 2008 16:24

Tina hat geschrieben: in der letzten (auch genossenschaft) MUSSTE ich die küche vom vormieter übernehmen und den preis bezahlen der vom schätzmeister festgestellt wurde.... obwohl die vom design her wirklich grauenvoll war
Das wäre für mich ein Grund gewesen die Wohnung nicht zu nehmen!

Colloredo01

Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von Colloredo01 » Do Aug 07, 2008 16:53

Ich würde sagen, dass man das mit der Genossenschaft besprechen sollte - ich habe auch mal "ja" mal "nein" gehört.

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Tina
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Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von Tina » Do Aug 07, 2008 17:14

zimbabwe2 hat geschrieben:
Tina hat geschrieben: in der letzten (auch genossenschaft) MUSSTE ich die küche vom vormieter übernehmen und den preis bezahlen der vom schätzmeister festgestellt wurde.... obwohl die vom design her wirklich grauenvoll war
Das wäre für mich ein Grund gewesen die Wohnung nicht zu nehmen!
...die wohnung selbst war sehr schön und ich hab nach einer trennung rasch was gebraucht...für mich war aber von anfang an klar, entweder neue wohnung oder neue küche...

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Michi
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Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von Michi » Fr Aug 08, 2008 9:59

Blödsinn ....

.. die Küche muss entfernt werden, sofern der Nachmieter sie nicht möchte, wenn du dich aber mit dem Nachmieter einigst, ist es der Genossenschaft egal.
Also liegt es ganz alleine am Nachmieter ...

Ausmalen musst du nichts, das ist auch lt. neuem Mietervertrag nicht mehr notwendig. Ausgemalt wird von der Genossenschaft, das einzige was du machen musst, ist sämtliche Löcher dicht zu machen ... Falls du Löcher in den Fliesen haben solltest vom Alibert odgl. so musst du dort ein Silikon reingeben. Das wars ... nicht mehr und nicht weniger ....

Der Boden, sofern er normale Abnützungserscheinungen hat, übernimmt das alles die Genossenschaft.

Colloredo01

Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von Colloredo01 » Fr Aug 08, 2008 10:05

Wie bekommt man eigentlich Hohlraumdübel (Metall) aus der Gipskartonwand? Ich habe irgendwo gelesen, dass man die "reinschlagen" kann aber ich sehe schon einen riesigen Riss in der Wand :oops:

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Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von hasi » Fr Aug 08, 2008 10:14

Michi hat geschrieben:
Ausmalen musst du nichts, das ist auch lt. neuem Mietervertrag nicht mehr notwendig. Ausgemalt wird von der Genossenschaft, das einzige was du machen musst, ist sämtliche Löcher dicht zu machen ... Falls du Löcher in den Fliesen haben solltest vom Alibert odgl. so musst du dort ein Silikon reingeben. Das wars ... nicht mehr und nicht weniger ....

Der Boden, sofern er normale Abnützungserscheinungen hat, übernimmt das alles die Genossenschaft.
Puh, da bin ich erleichtert! Also Löcher haben wir schon in den Fliesen, aber wenn da Silikon reicht solls mir nur recht sein wenn wir nicht die kompletten Fliesen austauschen müssen. Haben damals versucht so gut wie möglich die FLiesen zu verschonen und möglichst in den Fugen gebohrt :roll:
In unserem Mietvertrag steht aber, dass die Wohung ausgemalt werden muss. Gilt das jetzt nicht mehr laut dem neuen auch wenns in unserem "alten" so gewünscht ist??

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WBD
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Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von WBD » Fr Aug 08, 2008 10:31

So weit ich weiss, regelt das das MRG und hebt somit diese "Ausmalklauseln" in den alten Mietverträgen auf.

Colloredo01 hat geschrieben:Ich habe irgendwo gelesen, dass man die "reinschlagen" kann aber ich sehe schon einen riesigen Riss in der Wand
:shocked: Bitte nimm kein grobes Werkzeug mehr in die Hand.

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Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von kathi » Fr Aug 08, 2008 10:34

WBD hat geschrieben:So weit ich weiss, regelt das das MRG und hebt somit diese "Ausmalklauseln" in den alten Mietverträgen auf.
ich bezweifle, dass das schon im MRG umgesetzt wurde aber es gibt dazu OGH-urteile

Colloredo01

Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von Colloredo01 » Fr Aug 08, 2008 10:35

WBD hat geschrieben: :shocked: Bitte nimm kein grobes Werkzeug mehr in die Hand.
:oops:
:lol:

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anzac
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Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von anzac » Fr Aug 08, 2008 10:49

von unserer Genossenschaft (ÖSW) haben wir ein "Merkblatt Wohnungsrückgabe" bekommen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, sollte der nachstehende Zustand des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Rückstellung nicht gegeben sein, die Kosten der notwendigen Wiederherstellung (Brauchbarmachung) vom Mieter zu tragen sind.
MALEREI
einheitlich und objektiv wieder verwertbar
keine Mischfarben
einheitliche Malerei und Tapeten (musterabhängig)
keine Kastenauslässe und Bilderränder
keine Stuckarbeiten oder sonstigen Ornamente oder Verzierungen
keine Nikotinflecken und/oder Wasserflecken
max. 1-2 Dübellöcher pro Wand
keine Wandverkleidungen oder sonstige Vertäfelungen
sämtliche Zwischendecken sind zu entfernen
ANSTRICH
Fensterinnenanstrich in Ordnung, auch vollständig verkittet
Zargen / Türstöcke: dürfen nicht abgeschlagen oder beschädigt sein
Türblätter: vollzählig vorhanden, sowie „gang- und schließbar"
Lasur oder Anstrich muss in Ordnung sein
keine Schilder oder Pickerl an der Tür
Eingangstür: Innenanstrich sollte in Ordnung sein
keine Schilder oder Pickerl an der Tür
SCHLÖSSER:
Zusatzschloss funktionsfähig und mit mind. 3 Schlüsseln wird akzeptiert sämtliche Schlüssel müssen vorhanden sein, eventuell auch Schlüsselkarte keine Aussparungen in Türen oder Fenstern Türspione müssen fachgerecht montiert sein
FUSSBODEN
keine Flecken oder Brandspuren im Teppich
keine Kratzer im Laminat- oder Parkettboden
kein Teppich über Parkett, Laminat oder Fliesen (entfernen zu Lasten des Mieters)
geringe Verschmutzung bzw. Abnützung und leichte Kastenspuren werden akzeptiert
Laminat auf Teppich: augenscheinlich sach- und fachgerecht verlegt
Sockel- bzw. Sesselleisten vorhanden
VERFLIESUNG
einzelne Bohrlöcher z.B. über Waschtisch, WC-Rollenhalter werden akzeptiert
Silikonfugen müssen in Ordnung sein
keine gesprungenen oder sonstig beschädigten Fliesen im Wand- und Bodenbereich
Verfugung muss einwandfrei sein
Fliesenschilder in der Küche sind zu entfernen, sofern diese bei der Wohnungsübernahme nicht vorhanden waren
Fliesen im Bad müssen einheitlich sein
ELEKTROINSTALLATION
Ventilatoren: funktionstüchtig, nicht verschmutzt oder neuer Filter eingebaut Steckdosen und Lichtschalter: vollzählig und in Ordnung keine zusätzlich frei oder lose verlegte Strom-, Internet oder TV-Kabel keine Beleuchtungskörper, ausgenommen Baufassung mit Glühbirne
SANITÄRBEREICH
WC-Schale, Badewanne und Waschtisch nicht beschädigt
keine übermäßige Verschmutzung bei Badewanne, Duschtasse, Waschtisch, WC-Schale
kein Verbau in Badezimmer
keine Spiegelschränke
Einzelspiegel wenn ansehnlich können akzeptiert werden
kein Unterschrank bei Waschtisch, ausgenommen Keramiksäule wenn in Ordnung
WC: Spülkasten funktionstüchtig
WC-Brett: uni pastellfarben oder weiß
Armaturen: haben funktionell und optisch einwandfrei zu sein
HEIZUNGSINSTALLATION
Heizkörper müssen vollzählig vorhanden und montiert sein Heizkörper und Heizungsrohre, wenn lackiert nicht abgeschlagen oder verrostet Kombiheiztherme oder Durchlauferhitzer funktionstüchtig und nicht beschädigt Prüfplakette gültig, eventuell den letzten Prüfbefund einfordern
KÜCHE
Gas- oder Elektroherd (wenn Grundausstattung) funktionstüchtig, nicht verschmutzt oder beschädigt
Spüle vorhanden und montiert (soweit Grundausstattung)
Einbauküchen sowie Spülenunterschränke sind zu entfernen (wenn nicht Grundausstattung)
KELLERABTEIL
vollständig geräumt
mit Originalzylinder und Schlüssel
ohne Schloss (wenn es bauseitig nicht beigestellt war)
oder Schloss mit mind. 3 Schlüssel
TERRASSE / EIGENGARTEN
Schwimmbäder oder gemauerte Griller, egal in welcher Form, sind zu entfernen
Bepflanzungen die einem Wildbewuchs entsprechen sind zu entfernen
Sichtschutzbepflanzungen (Thujen, Sträucher) können bei ordnungsgemäßer Pflanzung bleiben
Car-Ports oder Ähnliches sind zu entfernen soweit nicht Grundausstattung
Gartenhäuser sind zu entfernen oder beizustellen wenn Grundausstattung
befestigte Flächen mit Estrichplatten oder Betonfeldern sind gemäß dem Konsens der Bestandpläne zu erhalten
bzw. bei fehlenden Flächen zu ergänzen
begrünte Flächen sind wieder im ursprünglichen Zustand herzustellen
keine Pflanzengefäße oder Blumentröge auf Terrassen
ALLGEMEINES
vorhandene Klimaanlagen an Fassaden oder Fenstern sind komplett zu entfernen, sowie allfällige Durchdringungen
von Wand-, Decken- oder Fensterkonstruktionen sind danach in ihrer ursprünglichen Form wieder
sach- und fachgerecht herzustellen
Zeitungsrollen sind zu entfernen
eigene Briefkästen sind zu entfernen wenn nicht Grundausstattung
Jalousien auf Fensterflügel montiert sind zu akzeptieren wenn diese in Ordnung sind
Rollläden sind zu akzeptieren wenn diese in Ordnung sind
Markisen sind zu entfernen
dyslexics have more fnu!

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Michi
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Re: Was passiert mit der Küche beim Auszug?

Beitrag von Michi » Di Aug 12, 2008 12:24

Sonnenblume hat geschrieben:
Michi hat geschrieben:
Ausmalen musst du nichts, das ist auch lt. neuem Mietervertrag nicht mehr notwendig. Ausgemalt wird von der Genossenschaft, das einzige was du machen musst, ist sämtliche Löcher dicht zu machen ... Falls du Löcher in den Fliesen haben solltest vom Alibert odgl. so musst du dort ein Silikon reingeben. Das wars ... nicht mehr und nicht weniger ....

Der Boden, sofern er normale Abnützungserscheinungen hat, übernimmt das alles die Genossenschaft.
Puh, da bin ich erleichtert! Also Löcher haben wir schon in den Fliesen, aber wenn da Silikon reicht solls mir nur recht sein wenn wir nicht die kompletten Fliesen austauschen müssen. Haben damals versucht so gut wie möglich die FLiesen zu verschonen und möglichst in den Fugen gebohrt :roll:
In unserem Mietvertrag steht aber, dass die Wohung ausgemalt werden muss. Gilt das jetzt nicht mehr laut dem neuen auch wenns in unserem "alten" so gewünscht ist??
gut, da muss ich jetzt hinzufügen .. sofern du die Wand nicht knallrot oder so getrichen hast ... und ich werde es wohl wissen da ich gerade erst ausgezogen bin ...

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