von unserer Genossenschaft (ÖSW) haben wir ein "Merkblatt Wohnungsrückgabe" bekommen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, sollte der nachstehende Zustand des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Rückstellung nicht gegeben sein, die Kosten der notwendigen Wiederherstellung (Brauchbarmachung) vom Mieter zu tragen sind.
MALEREI
einheitlich und objektiv wieder verwertbar
keine Mischfarben
einheitliche Malerei und Tapeten (musterabhängig)
keine Kastenauslässe und Bilderränder
keine Stuckarbeiten oder sonstigen Ornamente oder Verzierungen
keine Nikotinflecken und/oder Wasserflecken
max. 1-2 Dübellöcher pro Wand
keine Wandverkleidungen oder sonstige Vertäfelungen
sämtliche Zwischendecken sind zu entfernen
ANSTRICH
Fensterinnenanstrich in Ordnung, auch vollständig verkittet
Zargen / Türstöcke: dürfen nicht abgeschlagen oder beschädigt sein
Türblätter: vollzählig vorhanden, sowie „gang- und schließbar"
Lasur oder Anstrich muss in Ordnung sein
keine Schilder oder Pickerl an der Tür
Eingangstür: Innenanstrich sollte in Ordnung sein
keine Schilder oder Pickerl an der Tür
SCHLÖSSER:
Zusatzschloss funktionsfähig und mit mind. 3 Schlüsseln wird akzeptiert sämtliche Schlüssel müssen vorhanden sein, eventuell auch Schlüsselkarte keine Aussparungen in Türen oder Fenstern Türspione müssen fachgerecht montiert sein
FUSSBODEN
keine Flecken oder Brandspuren im Teppich
keine Kratzer im Laminat- oder Parkettboden
kein Teppich über Parkett, Laminat oder Fliesen (entfernen zu Lasten des Mieters)
geringe Verschmutzung bzw. Abnützung und leichte Kastenspuren werden akzeptiert
Laminat auf Teppich: augenscheinlich sach- und fachgerecht verlegt
Sockel- bzw. Sesselleisten vorhanden
VERFLIESUNG
einzelne Bohrlöcher z.B. über Waschtisch, WC-Rollenhalter werden akzeptiert
Silikonfugen müssen in Ordnung sein
keine gesprungenen oder sonstig beschädigten Fliesen im Wand- und Bodenbereich
Verfugung muss einwandfrei sein
Fliesenschilder in der Küche sind zu entfernen, sofern diese bei der Wohnungsübernahme nicht vorhanden waren
Fliesen im Bad müssen einheitlich sein
ELEKTROINSTALLATION
Ventilatoren: funktionstüchtig, nicht verschmutzt oder neuer Filter eingebaut Steckdosen und Lichtschalter: vollzählig und in Ordnung keine zusätzlich frei oder lose verlegte Strom-, Internet oder TV-Kabel keine Beleuchtungskörper, ausgenommen Baufassung mit Glühbirne
SANITÄRBEREICH
WC-Schale, Badewanne und Waschtisch nicht beschädigt
keine übermäßige Verschmutzung bei Badewanne, Duschtasse, Waschtisch, WC-Schale
kein Verbau in Badezimmer
keine Spiegelschränke
Einzelspiegel wenn ansehnlich können akzeptiert werden
kein Unterschrank bei Waschtisch, ausgenommen Keramiksäule wenn in Ordnung
WC: Spülkasten funktionstüchtig
WC-Brett: uni pastellfarben oder weiß
Armaturen: haben funktionell und optisch einwandfrei zu sein
HEIZUNGSINSTALLATION
Heizkörper müssen vollzählig vorhanden und montiert sein Heizkörper und Heizungsrohre, wenn lackiert nicht abgeschlagen oder verrostet Kombiheiztherme oder Durchlauferhitzer funktionstüchtig und nicht beschädigt Prüfplakette gültig, eventuell den letzten Prüfbefund einfordern
KÜCHE
Gas- oder Elektroherd (wenn Grundausstattung) funktionstüchtig, nicht verschmutzt oder beschädigt
Spüle vorhanden und montiert (soweit Grundausstattung)
Einbauküchen sowie Spülenunterschränke sind zu entfernen (wenn nicht Grundausstattung)
KELLERABTEIL
vollständig geräumt
mit Originalzylinder und Schlüssel
ohne Schloss (wenn es bauseitig nicht beigestellt war)
oder Schloss mit mind. 3 Schlüssel
TERRASSE / EIGENGARTEN
Schwimmbäder oder gemauerte Griller, egal in welcher Form, sind zu entfernen
Bepflanzungen die einem Wildbewuchs entsprechen sind zu entfernen
Sichtschutzbepflanzungen (Thujen, Sträucher) können bei ordnungsgemäßer Pflanzung bleiben
Car-Ports oder Ähnliches sind zu entfernen soweit nicht Grundausstattung
Gartenhäuser sind zu entfernen oder beizustellen wenn Grundausstattung
befestigte Flächen mit Estrichplatten oder Betonfeldern sind gemäß dem Konsens der Bestandpläne zu erhalten
bzw. bei fehlenden Flächen zu ergänzen
begrünte Flächen sind wieder im ursprünglichen Zustand herzustellen
keine Pflanzengefäße oder Blumentröge auf Terrassen
ALLGEMEINES
vorhandene Klimaanlagen an Fassaden oder Fenstern sind komplett zu entfernen, sowie allfällige Durchdringungen
von Wand-, Decken- oder Fensterkonstruktionen sind danach in ihrer ursprünglichen Form wieder
sach- und fachgerecht herzustellen
Zeitungsrollen sind zu entfernen
eigene Briefkästen sind zu entfernen wenn nicht Grundausstattung
Jalousien auf Fensterflügel montiert sind zu akzeptieren wenn diese in Ordnung sind
Rollläden sind zu akzeptieren wenn diese in Ordnung sind
Markisen sind zu entfernen