Annuitäten steuerlich absetzbar?

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Tobias
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Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von Tobias » Mi Feb 18, 2009 10:34

Hallo,

Sind die Annuitäten für die Rückzahlung von Darlehen, die vom Bauträger zu leisten sind und teil der Miete sind, eigentlich steuerlich zur Gänze absetzbar, z.B. im Rahmen der Sonderausgaben (für Wohnraumschaffung) in der Arbeitnehmerveranlagung?

Laut Finanzamt sind das nur diese achtjährig Gebundenen, die es ja zu sein scheinen, die man dann aber scheinbar wieder nachversteuern müsste wenn man vor Ablauf der 8 Jahre auszieht. Ist das so? :)

Danke für jegliche Infos.

Lg,
Tobias

thunder_23
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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von thunder_23 » Mi Feb 18, 2009 11:40

Tobias hat geschrieben:Hallo,

Sind die Annuitäten für die Rückzahlung von Darlehen, die vom Bauträger zu leisten sind und teil der Miete sind, eigentlich steuerlich zur Gänze absetzbar, z.B. im Rahmen der Sonderausgaben (für Wohnraumschaffung) in der Arbeitnehmerveranlagung?

Laut Finanzamt sind das nur diese achtjährig Gebundenen, die es ja zu sein scheinen, die man dann aber scheinbar wieder nachversteuern müsste wenn man vor Ablauf der 8 Jahre auszieht. Ist das so? :)

Danke für jegliche Infos.

Lg,
Tobias
Hallo Tobias,

Quelle http://www.lohnsteuerverein.at/lohnsteu ... n_0429.htm

7.6 Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (§ 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)

7.6.1 Tatbestände der Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung

495

Als Sonderausgaben abzugsfähig sind folgende Beträge, so weit sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind:

Mindestens achtjährig gebundene Beträge zur Schaffung von Wohnraum (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988),
Beträge zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988),
Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988),
Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung oder für die Sanierung von Wohnraum (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a bis lit. c EStG 1988) aufgenommen wurden sowie Zinsen für solche Darlehen.
496

Zur Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlich genutzten Gehöften siehe AÖF Nr. 72/1990.

7.6.2 Achtjährig gebundene Beträge (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988)

7.6.2.1 Begünstigte Unternehmen

497

Mindestens achtjährig gebundene Beträge, die vom Wohnungswerber zur Schaffung von Wohnraum an Bauträger, das sind

gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen,
Unternehmen, deren Betriebsgegenstand nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung die Schaffung von Wohnungseigentum ist (VwGH 22.10.1996, 95/14/0128),
Gebietskörperschaften,
geleistet werden, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist, dass der Steuerpflichtige als Wohnungswerber anzusehen ist. Dies bedeutet, dass der Bauträger rechtlich in der Lage sein muss, spätestens bei Baubeginn mit dem Steuerpflichtigen als Wohnungswerber einen Anwartschaftsvertrag abzuschließen.

498

Kein Sonderausgabenabzug besteht bei Zahlungen im Rahmen von Wohnsparverträgen, bei denen

kein Anwartschaftsrecht auf eine bestimmte Wohnung eingeräumt werden kann oder
der Bauträger noch gar nicht über das Grundstück verfügt und auch kein Vorkaufsrecht eingeräumt worden ist oder
für das Grundstück keine Baulandwidmung besteht, also wenn zB bei Grundstücken im Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet mit einer Baugenehmigung gar nicht gerechnet werden kann.
499

Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen können in der Rechtsform von Vereinen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie als GmbH bestehen. Begünstigt sind weiters Unternehmen, deren Betriebsgegenstand die Schaffung von Wohnungseigentum ist; in welcher Rechtsform sie bestehen, ist ohne Bedeutung.

500

Baukostenzuschüsse an Gebietskörperschaften sowie bei Genossenschaftswohnungen an die Wohnungsgenossenschaft für die mietweise Überlassung von Wohnraum sind ebenfalls begünstigt.

7.6.2.2 Achtjährige Bindung

501

Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist, dass die vom Wohnungswerber für eine bestimmte Wohnung bezahlten Beträge mindestens durch acht Jahre gebunden sind (vgl. VwGH 12.10.1976, 0909/75). Eine schriftliche Vertragsurkunde ist nicht erforderlich, konkludente Handlungen genügen. Wird ein solcher Betrag in Teilbeträgen (Raten) bezahlt, dann berechnet sich die Frist von acht Jahren jeweils vom Tage der Einzahlung des Teilbetrages (der Rate) an. Wird der Betrag hingegen auf einmal mittels Darlehens bezahlt, dann beträgt die Bindungsfrist für den gesamten Betrag nur acht Jahre. Auch die Verpflichtung aus einem Kaufvertrag mit einem begünstigten Bauträger stellt für sich eine Bindung im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 22.10.1996, 95/14/0128).

Wobei ich denke, das sobald du das Schreiben der Genossenschaft bzw. der Bank bekommt mit der Bestätigung über die Abzugsfähigkeit beim Finanzamt, die Voraussetzungen erfüllt sind

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Tobias
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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von Tobias » Mi Feb 18, 2009 13:13

thunder_23 hat geschrieben:Wobei ich denke, das sobald du das Schreiben der Genossenschaft bzw. der Bank bekommt mit der Bestätigung über die Abzugsfähigkeit beim Finanzamt, die Voraussetzungen erfüllt sind
Danke dir für den Hinweis. Von der Hausverwaltung hab ich bisher noch nie ein Schreiben bekommen, aber schon oft gehört dass man das eigentlich automatisch kriegt. Mal nachfragen :)

Danke,
Tobias

thunder_23
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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von thunder_23 » Mi Feb 18, 2009 13:27

Bitte,

Ich weiss nur von Versicherungen, das die in der Vergangenheit umgestellt haben und nur dann die Bestätigung senden, wenn es gewünscht wird (es soll immer noch Leute geben, die das beim Steuerausgleich nicht verwenden, bzw. nicht wissen das sie das absetzen können)

Bitte
Rupert

P.S. solltet Ihr zwei im Haushalt sein und beides haben, also Kredit & Annuitäten, dann sollte derjenige der mehr verdient das höhere abschreiben und der zweite das andere, denn es gibt eine Grenze (weiss ich jetzt nicht genau) wenn du über die drüber bist wird die Gutschrift nicht höher, deshalb ist es gut wenn man alles auf beide Namen laufen hat (Wohnung, Kredite, usw.)

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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von Velibor » Mi Feb 18, 2009 16:40

Rupert: Vielen Dank für die Informationen.
So ein Glücksfall.
Heute ist der Tag an dem ich die „Finanzamt relevante Arbeiten“ erledige und dann kommt deine Info dazu.

thunder_23
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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von thunder_23 » Mi Feb 18, 2009 16:59

Na schau,

Ich wollte das am Samstag machen, aber leider wurde der Jahreslohnzettel noch nicht übermittelt.

Da ich in Buchhaltung/Controlling arbeite habe ich mich halt mit den Themen auseinandergesetzt und bis jetzt erst einmal was nachbezahlt, wegen Freibetragsbescheid zu hoch angesetzt (wobei ich mittlerweile keinen Freibetragsbescheid mehr verwende)

Übrigens ist der link vom Lohnsteuerverein http://www.lohnsteuerverein.at sehr zu empfehlen, ebenso wie das Herunterladen des Steuerbuches unter https://www.bmf.gv.at/presse/pressearch ... steuerbuch .

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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von Tobias » Mi Feb 18, 2009 18:07

Dank dir Rupert :thumbUp:

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Alfred
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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von Alfred » So Feb 22, 2009 22:34

Nachdem ich nicht vorhabe, innerhalb von acht Jahren aus dieser Wohnung auszuziehen - ich fühle mich hier sehr wohl - nehme ich die Bestätigung der Genossenschaft zur Arbeitnehmerveranlagung dazu.
Einen Freibetrag lasse ich auch immer eintragen. Wenn es eine Nachzahlung gibt, sehe ich das als zinsenlosen Kredit des Finanzministers. :yes:

Außerdem gebe ich testweise meine Zahlen bei Finanz Online ein. Dann lasse ich das einmal unverbindlich berechnen. Wenn ich was zurückbekomme, mache ich die Eingabe noch im Frühjahr scharf (meistens um Ostern herum). Wenn was nachzuzahlen ist, warte ich bis Oktober (da kommt natürlich vorher eine freundliche Erinnerung).

Aber ich glaube, mehr als zweihundert Euro habe ich noch nie nachgezahlt. Ich rechne während des Jahres mit, welche Rechnungen ich einreichen werde, so dass ich mir bis zum Jahresende noch überlegen kann, welche steuerreduzierende Investitionen ich vorziehen soll.

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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von thunder_23 » Mo Feb 23, 2009 8:54

Solche Berechnungen stelle ich auch an, welche Investitionen noch steuerlich absetzbar sind und vorgezogen werden sollten.

Bezüglich der gebundenen Beträbe, nach meiner Information hängt es nicht davon ab ob man selbst innerhalb von acht Jahren auszieht, sondern ob das Gebäude bzw. die Investition die der Bauträger getätigt hat, grundsätzlich diesen Status erreicht (also achtjährige Gebundenheit).

Ich hatte es einmal bei meinem Dad das der Finanzminister rund € 700 von Ihm wollte, lag aber lediglich daran das die beim Finanzministerium sich gerirrt haben, ich hab darauf hin eine Berufung eingereicht und eine Stundung und hab dann die Sache neu aufrollen lassen mit dem Ergebnis, das er noch € 200 bekommen hat :cheesy:

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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von Santa Claus » Di Mär 03, 2009 11:08

Passt jetzt nicht ganz zum Thema und auf Wunsch verschiebe ich meine Frage auch in einen anderen Thread, aber:

Weiss bitte jemand wie es mit der Absetzbarkeit bei einer Privatpension aussieht?
Das ist doch eine freiwillige Personenversicherung, oder? Aber was ich da immer von "innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages" lese, geht mir nicht ein.

Und Nebenfrage, was ist eigentlich eine "Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung"?

Danke
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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von Tina » Di Mär 03, 2009 11:20

antwort auf deine 2. frage findest du hier:
http://www.svb.at/portal/index.html?ctr ... pubid=2486

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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von Tina » Di Mär 03, 2009 11:24

zu deiner ersten frage:

Absetzbarkeit der Prämien (Sonderausgaben § 18 EStG)
Versicherungsprämien für eine freiwillige Rentenversicherung sind im Rahmen der Sonderausgaben (§ 18 EStG) steuerlich absetzbar, wenn eine mindestens auf die Lebensdauer (der versicherten Person) zahlbare Rente vereinbart ist. Unabhängig von der Dauer der Ansparphase können die Prämien für eine s Privat-Pension gegen laufende Prämienzahlung im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich genutzt werden.

für sonderausgaben gibt es einen absetzbaren höchstbetrag deshalb "innerhalb"

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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von Santa Claus » Di Mär 03, 2009 11:34

D.h. ich summiere die Jahresprämien zu den sonstigen Sonderausgaben und gebe dann sie Endsumme bzw. maximal den Höchstbetrag für Sonderausgaben an?
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Re: Annuitäten steuerlich absetzbar?

Beitrag von Tina » Di Mär 03, 2009 11:46

...so verstehe ich das....aber ruf doch einfach beim FA an: 01 54685, die sind im allgemeinen recht freundlich

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