achja, was mir noch eingefallen ist, ich habe mal angefragt ob ein Wohnungstausch möglich ist, bzw. ob man einen Nachmieter nennen darf ...
.. natürlich hab ich es in Herrn Lang geschickt, aber seht selber ...
Sg. Herr Lang,
ich hätte eine Frage bez. Wohnungstausch bzw. Nennung eines Nachmieters.
Ist es möglich, dass ich eine Wohnung innerhalb des Objektes "tausche" bzw. mich der derzeitige Mieter als Nachmieter nennt, falls dieser die Wohnung kündigen würde?
Danke für die schnelle Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr xxx,
bezüglich Ihrer Anfrage, muss ich Ihnen mitteilen, dass es keinen Tausch gibt.
Ob Sie der jetztige Mieter als Nachmieter nennen kann, kann man Ihnen erst sagen, wenn die Kündigung im Haus ist.
Mit freundlichen Grüßen
Tina Fedra
.. klingt für mich danach:
"Wenns eine Wohnung ist, die wir sofort loswerden bekommens es nicht, aber wenns eine ist, die eh keiner möchte, da wäre es kein Problem" .. oder bin ich der einzige der das so sieht und Probleme hat?!
Gibt es ausser uns keinen der Probleme mit der Buwog selber hat? Oder ist es euch alles egal? Ich mein, immerhin haben wir ja auch einen Genossenschaftsanteil von 33.xxx€ bezahlt. Zahlen monatlich auch brav 655,77 .. bin ich der einzige der sich bei den Problemen bzw. bei Fragen zu unrecht behandelt sieht?!
Edit:
Heute ist der 27. November, bis dato noch immer keine Antwort!
Am 30.Oktober wurde der Mangel bekanntgegeben. Bis heute keine Mängelliste erhalten....