Meine Mail an Fr. Möth - in Kopie ihren Vorgesetzten, den Leiter des Beschwerdemanagements und der Mietervereinigung sowie Regional Redaktion im Standard. In Blindkopie an die zwei Mieter ohne Erhöhung.Sehr geehrte Frau Möth,
ich hoffe Sie kommen erholt aus Ihrem Urlaub retour.
Ende Februar hatten wir, Mieter in der Moselgasse 6/Stiege 3, ja bekanntlich eine Betriebskostenerhöhung erhalten.
Hierzu gab es danach einige Anfragen schriftlicher sowie telefonischer Natur einiger Mieter - und uns wurde, in der letzten Februar Woche, ein Aushang am Schwarzen Brett bzw. eine Aussendung an alle betroffenen Mieter mit einer Erklärung/Auflistung wodurch sich diese Betriebskostenerhöhung ergibt bzw. woraus sie sich zusammenstellt versprochen.
Bis dato haben wir keine solche Erläuterung erhalten.
Ich bitte Sie daher höflichst auf diesem Wege abermals uns einen entsprechenden Schrieb zukommen zu lassen.
Gerne bin ich auch bereit mir diese Erklärung persönlich an einem Termin bei Ihnen abzuholen und entsprechend an meine Mitmieter zu kommunizieren.
Von meiner Seite ist auch noch folgendes von Interesse: wie erklären Sie sich, dass nicht alle Mieter des selben Wohnhauses/der Stiege 3 eine BK-Erhöhung erhalten haben? In diesem Zusammenhang würde mich dann der Aufteilungsschlüssel interessieren.
Mit der Bitte um rascher Antwort
und Dank für Ihren Input,
fyi, Fr. Möthich bin derzeit nicht im Haus, bin ab 06. April 2010 ca. 10:00 Uhr wieder erreichbar,
in dringenden Fällen wenden sie sich bitte an meine Assistentin Fr. Weiss 87828/273
fyi, 2. Mail an Hrn. Kurzmann seperat über das Webformular der buwog.at HomepageIch bin ab 29.03.10 außer Haus, in dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Fr. Frühstück DW 414 und bin ab 7.4.2010 wieder erreichbar
Sollte ich eine Reaktion, möge sie wie auch immer ausfallen, spam ich damit das Forum zu ...S.g. Hr. Kurzmann,
soeben ging eine Mail an Fr. Möth bzw. Hrn. Majcen bezüglich der Anfrage von Mitte Februar 2010 hinaus. Damals wurde uns eine Erläuterung/Auflistung zur genannten BK Erhöhung versprochen. Leider blieb diese bis dato aus. Auf weitere telefonische und schriftliche Anfragen verschiedener Mieter wurde danach nicht schriflich bzw. erklärend reagiert. Weiters ist die Beantwortung der Frage warum nicht alle Mieter der selben Wohneinheit eine Erhöhung erhalten haben ebenfalls noch ausständig.
Nun stehen wir Mieter hier schon seit fast 5 Wochen vor einer (ausgehend von der monatlichen BK-Akonto Zahlung) 50%igen Erhöhung, ohne Erklärung warum/wodurch.
Mit der Bitte um Hilfestellung, gerne auch persönlich & mit Dank für Ihren Input im Voraus,
Über die inhaltliche Wertigkeit lässt sich streiten.(...) Durch die urlaubebedingte Abweisenheit des Abteilungsleiters der Hausverwaltung, Hr. Majcen sowie der Hausverwalterin Fr. Möth, verzögert sich die Beantwortung Ihres Schreiben und ersuchen daher um etwas Geduld (...)
Nicht mehr wollte ich. Danke Buwog.Gemäß der BK Abrechnung 2008 vorgelegt im Juni 2009 belaufen sich die
allgemeinen Betriebskosten auf € 107.728,21
Gutbringung Garageneinnahme € -9.131,17
Gesamt: € 98.597,04
Kosten m²/Monat = Fläche/Ausgaben: 6.579,31 : 98.597,04 : 12 = 1,248
Liftkosten 6.707,42 : 6486,36 : 12 = 0,086
Verwaltungskosten 6.579,31 : 19.076,03 :12 = 0,242
Gesamtkosten lt. Abrechnung 2008 1,5757 m²/Monat
Kostenvergleich : Kosten 2008 mögl. Aconto mit 10% Anhebung
allgem. BK 1,248 1,373
Lift 0,086 0,10
BK Vs 1,334 1,473
Verwaltungskosten: 0,242 0,242
Tatsächlich vorgeschrieben werden ab 1.2.10: € 1,41 pro m²/mtl. (allgemeine BK € 1,31 sowie € 0,10 Lift) und somit um 6 cent/m² weniger als gesetzl. möglich wäre
Die Verwaltungskosten wurden 2010 nicht angepasst, sondern erhöhen sich mit der Anhebung des Kategorie A-Wertes
Die Hausverwaltung hat bereits im Juni 2009 angekündigt, dass die BK-Aconto per Jänner 2010 angehoben werden. Durch eine interne Programmumstellung hat sich leider der allgemeine Zahlscheinversand auf Februar verschoben
Auszug gem. § 21 MRG :
Ergibt sich aus der Jahresabrechnung auch nur hinsichtlich eines Betriebskostenposten eine Erhöhung, dürfen die monatlichen Akontovorschreibungen für das folgende Jahr um 10 % angehoben werden.
Ausgangsbasis für die neuen Akonti sind nicht die Akontivorschreibungen des Vorjahres, sondern die tatsächlichen (in der Abrechnung ausgewiesenen) Betriebskosten im vorangegangenen Jahr