Natürlich ist die MA 67 auch nur für öffentliche Flächen zuständig. Aber wenn mal jemand die ganze Nacht dreist auf dem Gehsteig parkt (unangenehmes Hindernis für Blinde, auch wenn so geparkt wird, dass man noch vorbeikommt), weil er/sie keinen Parkplatz in der Nähe gefunden hat, könnte man es hier versuchen (ich denke, wenn es nicht die richtige Stelle ist, wird die Mitteilung oder der Anruf weitergeleitet:
Verwaltungsstrafverfahren "ruhender Verkehr" (Straßenverkehrsordnung) und Kostenbescheide nach Abschleppung eines KFZ - Vorstellung
MA 67 - Referat Ruhender Verkehr
3., Modecenterstraße 22, Stiege A 1, 4. Stock
Fahrplanauskunft
Telefon: +43 1 79 514-3800
Fax: +43 1 79 514-99-38015
E-Mail:
rv@ma67.wien.gv.at
Wer die richtigen Kontaktdaten weiß, möge sie hier posten.