Nein, kann man nicht. Da stellt sich die BUWOG ganz auf stur.
Auch wenn du einen Nachmieter hättest der dir die Küche abkaufen würde musst du die Küche zuerst ausbauen und der Nachmieter darf sie wieder einbauen lassen. Da nutzt auch kein Argument dass die Arbeitsplatte kaputt geht. Das ist denen egal.