hmmm gute frage, also bei mir hat der keine funktion!!! habs grad probiertzimbabwe hat geschrieben:Bei uns an der Wohnungstüre haben wir einen Türöffner für die Haustüre.
Da gibt es 2 Knöpfe:
beim ersten Knopf mit der Nummer 1 ist ein Schlüssel, das ist der Türöffner.
Beim zweiten mit der Nummer 2 eine Glühbirne.
Wo geht da das Licht an? Im Gang auf jeden Fall nicht, und bei der Haustüre wahrscheinlich auch nicht weil da ja schon das Standartlicht brennt.
Für was ist dieser Knopf.
Weiss das irgendwer?
Welchen Hausmeister meinst du?NerviG hat geschrieben:ähm ich meine, ich hab irgendwo gelesen das man da zum hausmeister kommt .. in den ganzen beschreibungen die wir am anfang bekommen haben steht das .. aber dürft ja bei uns net belegt sein
na ich bild mir halt ein in der beschreibung von der gegensprechanlage steht das des hilfdienst ist .. also hätte man belegen könnenzimbabwe hat geschrieben:Welchen Hausmeister meinst du?NerviG hat geschrieben:ähm ich meine, ich hab irgendwo gelesen das man da zum hausmeister kommt .. in den ganzen beschreibungen die wir am anfang bekommen haben steht das .. aber dürft ja bei uns net belegt sein
Etwa in das BUWOG-Center in der Emil Fuzik Gasse?
Und warum dann eine Glühbirne ?
Also rechtlich kann ich mir nicht vorstellen, dass dies verboten ist. Allerdings wissen wir von leider ausgezogenen Nachbarn, die eine andere Firma beauftragt hatten, es dann bei dem besagten Auszug Probleme gegeben hat. Da wurde dann um diverse E-Befunde gestritten. Und der Anteil zurückbehalten bis das geklärt war.zimbabwe hat geschrieben:Dann habe ich eine weitere Frage:
Stimmt es das man nur die Firmen für Handwerksarbeiten in der Wohnung verwenden darf, die nur in der von der BUWOG übergebenen Mappe drinnen stehen?
Also heisst das das ich für meine neuen elektrischen Leitungen, die ich verlegen werde, nur den besagten Elektriker verwenden darf oder ist dies nur ein Gerücht, was ich mir eher vorstellen kann.
Na BummEgo96 hat geschrieben:Also rechtlich kann ich mir nicht vorstellen, dass dies verboten ist. Allerdings wissen wir von leider ausgezogenen Nachbarn, die eine andere Firma beauftragt hatten, es dann bei dem besagten Auszug Probleme gegeben hat. Da wurde dann um diverse E-Befunde gestritten. Und der Anteil zurückbehalten bis das geklärt war.zimbabwe hat geschrieben:Dann habe ich eine weitere Frage:
Stimmt es das man nur die Firmen für Handwerksarbeiten in der Wohnung verwenden darf, die nur in der von der BUWOG übergebenen Mappe drinnen stehen?
Also heisst das das ich für meine neuen elektrischen Leitungen, die ich verlegen werde, nur den besagten Elektriker verwenden darf oder ist dies nur ein Gerücht, was ich mir eher vorstellen kann.