garagen
NICHTtrockenreinigung DIE VIERTE:
es war eigentlich noch nie anders, dass man als braver garagenplatzmieter dem ersuchen nachkommt, an den für
die garagenreinigung vorgesehenen tagen mit dem(den) fahrzeug(en) die garage eben nicht zu benützen.
meist kommt es ungelegen, gerade an diesem tag mit dem wagen raus zu müssen - entweder in den job fahren oder
das vehikel an irgendeine staude in der nähe lehnen. ok - geht schon.
doch lässt sich bei der rückkehr in die garage nicht das winzigste ergebnis einer avisierten reinigung erkennen, dann
finde ich das eine bodenlose frechheit. da hat sich am boden der garage nicht das geringste verändert - glaube kaum
dass die decke abgestaubt wird. habe am nächsten tag die hausverwaltung auf den plan gerufen - man setzte sich
mit der reinigungsfirma in verbindung, die vom ösw den auftrag erhielt, die reinigung nachzuholen - doch bis heute
hat sich rein gar nichts getan. und scheinbar wird das NICHT reinigen auch noch brav verrrechnet bzw. bezahlt.
da sollten sich alle garagenplatzmieter, die auch hier wohnungsmieter sind mal geschlossen hervortun, bzw. das
ergebnis einer "angeblichen" reinigung mal genauer beobachten und unstimmigkeiten der hausverwaltung mitteilen.