Wärmekostenabrechnung

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Tina
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Beitrag von Tina » Sa Dez 02, 2006 13:46

...mich würde im speziellen interessieren woraus sich diese hohen "sonstigen" kosten zusammensetzen, die reinen energiekosten sind ja ok, und warum muss ich für die warmwasseraufbereitung fixkosten per m² bezahlen? noch dazu wo ja in fast allen anderen wohnungen badewannen vorhanden sind während meine nur mit dusche ausgestattet ist was ja auch weniger warmwasserverbrauch bedeutet.

ein gemeinsames auftreten find ich gut, bin dabei!

mamo
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Beitrag von mamo » So Dez 03, 2006 20:52

ich würde es auch gut finden bei der mietervereinigung nachzufragen. die kosten sind wirklich nicht gerade übersichtlich.

vor allem für die rechnungserstellung auch noch geld zu verlangen, dass macht doch keine normale firma. dies wäre auch meine frage .........
Die Aufzucht der Brut ist Schwerstarbeit :-)

Marcus&Iris
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Beitrag von Marcus&Iris » Mo Dez 04, 2006 12:10

Hi,

wie ich schon in einem meiner ersten Postings befürchtet habe, ist dieses Thema nun wirklich aktuell geworden.

Wir haben 64m² Nutzfläche bei 84 EUR monatlich berrechnet bekommen. Neue Vorschreibung beträgt nun ~ 69 EUR. (ich hatte ehrlich gesagt mit knapp 40 EUR gerechnet)
Beim tatsächlichen Verbrauch von Heizung, Kalt sowie Warmwasser hab ich nichts einzuwenden (bzw. habe mir im Detail nicht wirklich Gedanken darüber gemacht).

Was mir aber sehr wohl aufgefallen ist, sind u.a. die Warmwasserkosten. Habe ich das richtig verstanden (bitte klärt mich auf, wenn es nicht zutrifft).
Wir zahlen das Kaltwasser pro m³, welches für die Aufbereitung zum Warmwasser verwendet wird SOWIE nochmals das Warmwasser extrig, ebenfalls pro m³. Was dann zusammengerechnet auf ca. 4,50 EUR pro m³ kommt. Wo gibt's denn sowas ?

Ebenfalls scheinen mir die 31,12 EUR pro Ablesungstermin für den Messpreis sehr überteuert. Immerhin hat die Ista doch eine elektronische Ablesung eingerichtet, wo nicht einmal ein Techniker mehr notwendig ist, der die Werte abliest um diese dann in ein Verrechnungssystem eingibt. Durch diese digitale Messanlage werden doch die Werte automatisch ins System eingetragen um die Rechnung zu erstellen. Wie kann die Ista diesen hohen Preis rechtfertigen ?

wie seht ihr das?

Wurde bei dieser Wohnhausanlage nicht extra noch darauf hingewiesen dass es sich um ein Niedrigenergiehaus handelt? Anscheinend sind die Kosten so sehr überteuert, dass man gerne auf diesen Titel verzichten würde ....

Besteht überhaupt die Möglichkeit (2/3 Mehrheit oder 50% + 1 Stimme) den Anbieter zu wechseln? Direktversorgung von der Fernwärme ??
Das wäre interessant zu hinterfragen.

Wir haben ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung.
Ich könnte hier ebenfalls aktiv werden. @ Anzac, Florian: was muss ich dabei beachten, was muss ich alles besorgen um den Fall einzureichen?

thx
lg
Marcus

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Tina
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Beitrag von Tina » Mo Dez 04, 2006 12:28

also, eigentlich bezahlst du noch viel mehr fürs warmwasser nämlich auch die fixkosten per m², das ist es was mich eigentlich stört, dadurch komme ich auf über 11€ pro m³
die2 posten fürs warmwasser hat man eigentlich überall, denn auch bei der fernwärme wien bezahlt man ja nicht das wasser sondern die warmwasserAUFBEREITUNG. das (kalte) wasser selbst ist ja, wenn keine einzelzähler vorhanden, in den betriebskosten includiert.....

zapped
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Beitrag von zapped » Mo Dez 04, 2006 13:24

Wir haben unsere Abrechnung leider noch nicht erhalten (sind aber erst im September eingezogen)... ich kann also leider noch nichts beitragen.

kathi
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Beitrag von kathi » Mo Dez 04, 2006 13:59

wir sind auch erst im august eingezogen und haben noch keine abrechnung bekommen. ich glaube, dass das dann nächstes quartal auf uns zukommen wird...

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HV_Adler
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Beitrag von HV_Adler » Mo Dez 04, 2006 17:13

Soeben habe ich von der ISTA die Abrechnungen für die Leerstände bekommen. (bezahlt ÖSW)

Leider sind mir einige Fragen noch etwas unklar und ich werde morgen mit ISTA und Steirische Gas-Wärme Kontakt aufnehmen um diese vorab zu klären. Anschließend hoffe ich hier die eine oder andere Aufklärung posten zu können.

Ich möchte auch gleich anregen, dass wir die Herren (auch gleich mit den Belegen) zu einer Hausversammlung einladen und uns die Sache dort erklären lassen.

Dies wäre bei einem bißchen guten Willen jedenfalls noch vor Weihnachten möglich.
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Adler
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Beitrag von Tina » Mo Dez 04, 2006 17:56

wow, das wäre natürlich super!

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anzac
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Beitrag von anzac » Mo Dez 04, 2006 18:24

ich hab' mir die mühe gemacht ein paar dokumente einzuscannen und durch ein OCR programm zu jagen. das zeug liegt jetzt in diesem topic, das sticky ist, damit man es jederzeit leicht wieder finden kann.

durch die OCR umwandlung kann man die dokumente jetzt durchsuchen und benötigte passagen einfach per copy/paste weiter verwenden. allderings haben sich durch die OCR sicher auch ein paar fehler eingeschlichen, die aber hoffentlich minimal sind.
dyslexics have more fnu!

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anzac
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Beitrag von anzac » Mo Dez 04, 2006 19:39

Marcus&Iris hat geschrieben:Ebenfalls scheinen mir die 31,12 EUR pro Ablesungstermin für den Messpreis sehr überteuert. Immerhin hat die Ista doch eine elektronische Ablesung eingerichtet, wo nicht einmal ein Techniker mehr notwendig ist, der die Werte abliest um diese dann in ein Verrechnungssystem eingibt. Durch diese digitale Messanlage werden doch die Werte automatisch ins System eingetragen um die Rechnung zu erstellen. Wie kann die Ista diesen hohen Preis rechtfertigen ?
wie seht ihr das?
aus dem einzelvertrag mit energie steiermark (IV. PREISE punkt 4.) :
Der Messpreis beinhaltet die Wartung, gesetzliche Eichung, Reparatur und Ablesung der Wärmemengen-, Kalt- und Warmwasserzähler und Abrechnung der Wärme-, Warmwasserkosten, Wasser- und Abwasserkosten und wird auch dann in voller Höhe verrechnet, wenn keine Wärme verbraucht worden sein sollte
Der Messpreis beträgt derzeit pro Nutzungsobjekt und Jahr € 89,75
das läszt interpretationen zu ;)
eine wäre zum beispiel, dasz da auch die kosten für die rechnungslegung enthalten sind, eine andere, dasz das auch sämtliche wartungs- und reparaturkosten (allerdigs nur für die zur messung nötigen einrichtungen) enthält. unter diesem gesichtspunkt sind die kosten ok. allerdings gibt's doch auch einen passus im mietrecht, dasz der mieter nur für die kosten innerhalb der wohnung aufkommen musz und der vermieter für alles andere und vor allem auch für alles was in den wänden ist.
das klassische beispiel ist die gastherme, für die der mieter verantwortlich ist während der mieter für die gasleitung zu sorgen hat.
wenn man das auf fernwärme umlegt, sind wir nur für die heizkörper und die armaturen zuständig und die kosten für die zähler etc., die nicht innerhalb der wohnung sind, müszte eigentlich der vermieter tragen...
Marcus&Iris hat geschrieben:Besteht überhaupt die Möglichkeit (2/3 Mehrheit oder 50% + 1 Stimme) den Anbieter zu wechseln? Direktversorgung von der Fernwärme ??
Das wäre interessant zu hinterfragen.
aus dem mietvertrag (§ 13 HEIZUNG UND GEBRAUCHSWARMWASSER):
Der Mieter hat zur Kenntnis genommen, dass die Wohnhausanlage mit einer durch einen Energieversorger betriebenen zentralen Versorgungsanlage für Raumheizung und Gebrauchswarmwasser ausgestattet ist und ein Abkoppeln von dieser Versorgungsanlage auf Amortisationsdauer unzulässig ist.
mit anderen worten: das wechseln vom anbieter ist wahrscheinlich nicht möglich. allerings fallen mir dazu auch drei kontras ein:
1) steht im mietvertrag
Der Mieter hat ferner zur Kenntnis genommen, dass er verpflichtet ist, mit dem Energieversorger einen Wärmeeinzellieferungsvertrag abzuschließen, dessen Bedingungen von der Vermieterin dem Mieter bekanntgegeben worden sind.
das haben wir zwar unterschrieben, aber stimmen tut's nicht.
2) von der firma ista steht weder etwas im mietvertrag noch im wärmeliefer vertrag.
3) was gegen das gesetz oder die guten sitten ist, ist hinfällig, selbst wenn wir es im vertrag unterschrieben haben. und salvatorische klausel habe ich im miertvertrag noch keine entdeckt ;)
Marcus&Iris hat geschrieben:Wir haben ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung.
Ich könnte hier ebenfalls aktiv werden. @ Anzac, Florian: was muss ich dabei beachten, was muss ich alles besorgen um den Fall einzureichen?
kann ich (noch?) nicht sagen. aber wenn ihr ein punkte system bei eurer versicherung habt, würd' ich abwarten, was der mieterschutzverband sagt, weil ihr euch die punkte damit evt. sparen könnt.

generell möcht' ich noch anmerken, dasz ich beim Mieterschutzverband Österreich bin und in stefan's brief von der Mietervereinigung Österreichs gesprochen wurde. auszerdem haben wir vor kurzem eine werbung von einer anderen mietervereinigung im postkasterl gehabt (leider weggeschmissen). bevor wir gemeinschaftlich bei einer solchen organisation mitglied werden, sollten wir deren konditionen (leistungen vs. kosten) prüfen. ich hab' keine ahnung was da die unterschiede sind...
dyslexics have more fnu!

Marcus&Iris
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Beitrag von Marcus&Iris » Di Dez 05, 2006 11:04

Hi Anzac,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Bei meiner Rechtsschutzversicherung hab ich kein Punktesystem. Nachdem meine Eltern schon seit 30 Jahren bei der Versicherung sind wurde mir eine Bündelversicherung mit speziellen Konditionen angeboten. Dh. wann immer ich Probleme habe, kann ich mich an meinen Versicherungsvertreter wenden - ohne Einfluss auf Punkte oder Konditionen.

lg
Marcus

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HV_Adler
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Beitrag von HV_Adler » Di Dez 05, 2006 12:31

Ich habe sowohl mit Energie Steiermark als auch mit ISTA gesprochen.

Grundlage für die Abrechnung ist das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG).

Eine kurze Zusammenfassung der entsprechenden Bestimmungen findet sich auf der Homepage der Wiener Arbeiterkammer:

http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/ ... hnung_.pdf


Die ISTA ist das ABRECHNUNGsunternehmen der Energie Steiermark und agiert auf Basis des HeizKG und des Wärmeeinzellieferungsvertrages.

Bitte beachten Sie:
Die Abrechnung umfaßt die Zeit bis 30.6.2006 also eine Zeit in der praktisch nicht geheizt werden mußte (oder nur gaaaanz wenig), die Fixkosten (Sonstige Kosten und Messpreis) fallen für diese Zeit aber natürlich genauso aliquot an. Die Umrechnung auf KWh kann daher niemals einen "sinnvollen" Preis ergeben.

Der Messpreis enthält tatsächlich (wie von anzac vermutet) die Bereitsstellung, Wartung, Reparatur, Eichung und Ablesung der Zähler. Also praktisch alle mit der Zählung verbundenen Kosten.

Die Kosten der Allgemeinräume (insbesondere Waschküchen) sind auf alle Mieter entsprechend der Anteile ihrer Wohnungen aufzuteilen (siehe Mietvertrag). Die Einnahmen aus der Waschküche werden als Einnahmen bei der Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben werden.

Betreffend Hausversammlung zur Besprechung der Wärmekostenabrechnung habe ich bereits mit beiden Unternehmen gesprochen, beide stehen für eine derartige Versammlung zur Verfügung. Ich versuche gerade einen Saal zu organisieren. Wenn hier jemand behilflich sein kann (der Saal sollte in der Nähe der Wohnhausanalge sein) wäre ich dankbar. Esrt wenn der Saal feststeht kann ich einen Termin fest ausmachen.
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Adler
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HV_Adler
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Beitrag von HV_Adler » Di Dez 05, 2006 12:43

Ich habe sowohl mit Energie Steiermark als auch mit ISTA gesprochen.

Grundlage für die Abrechnung ist das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG).

Eine kurze Zusammenfassung der entsprechenden Bestimmungen findet sich auf der Homepage der Wiener Arbeiterkammer:

http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/ ... hnung_.pdf


Die ISTA ist das ABRECHNUNGsunternehmen der Energie Steiermark und agiert auf Basis des HeizKG und des Wärmeeinzellieferungsvertrages.

Bitte beachten Sie:
Die Abrechnung umfaßt die Zeit bis 30.6.2006 also eine Zeit in der praktisch nicht geheizt werden mußte (oder nur gaaaanz wenig), die Fixkosten (Sonstige Kosten und Messpreis) fallen für diese Zeit aber natürlich genauso aliquot an. Die Umrechnung auf KWh kann daher niemals einen "sinnvollen" Preis ergeben.

Der Messpreis enthält tatsächlich (wie von anzac vermutet) die Bereitsstellung, Wartung, Reparatur, Eichung und Ablesung der Zähler. Also praktisch alle mit der Zählung verbundenen Kosten.

Die Kosten der Allgemeinräume (insbesondere Waschküchen) sind auf alle Mieter entsprechend der Anteile ihrer Wohnungen aufzuteilen (siehe Mietvertrag). Die Einnahmen aus der Waschküche werden als Einnahmen bei der Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben werden.

Betreffend Hausversammlung zur Besprechung der Wärmekostenabrechnung habe ich bereits mit beiden Unternehmen gesprochen, beide stehen für eine derartige Versammlung zur Verfügung. Ich versuche gerade einen Saal zu organisieren. Wenn hier jemand behilflich sein kann (der Saal sollte in der Nähe der Wohnhausanalge sein) wäre ich dankbar. Esrt wenn der Saal feststeht kann ich einen Termin fest ausmachen.
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Adler
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ista
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Beitrag von ista » Di Dez 05, 2006 14:58

Sehr geehrte Damen und Herren!

Für alle Forumsteilnehmer eine erste Stellungnahme von Seiten ista:
Die Abrechnung betrifft den Zeitraum bis 30.6.2006

- Energiekosten: Die Energiekosten wurden nach dem Verbrauch und der Rechnung der Steirischen Gas/wärme (STGW) verrechnet. Sowohl für Heizung als auch für Warmwasser wurden die Energiekosten zu 15% als Feste Kosten nach beheizbarer Nutzfläche und zu 85% als Verbrauchskosten nach abgelesenen Verbrauchsanteilen aufgeteilt. Der Preis pro Einheit wurde errechnet, indem die gesamten Kosten durch die Summe der Anteile dividiert wurden, dieser Preis wird mit Ihren Anteilen = m2, Kubikmeter, kWh multipliziert. Ihre Verbrauchsanteile finden Sie am Ende der Seite 2 und auf Seite 3 der Abrechnung.

- Sonstige Kosten = Grundpreis STGW: Der Grundpreis beträgt pro m2 und Monat € 0,28 netto und wird für 4 Monate verrechnet. Damit Sie nicht für den gesamten Grundpreis die Umsatzsteuer für Heizung(20%) bezahlen müssen, haben wir den Grundpreis - analog Energiekosten - in Heizung und Warmwasser geteilt und als sonstige Kosten ausgewiesen. Für Warmwasser beträgt der Umsatzsteuersatz nur 10%!

- Messpreis: Der Messpreis beträgt € 93,37 pro Wohnung und Jahr. Verrechnet wurden 4 Monate = ein Drittel = € 31,12 je Wohnung.

Kaltwasser: Die Kaltwasserkosten wurden nach Ihren Zählern verrechnet. Ihre Wohnungen sind, im Gegensatz zu älteren Wohnungen, mit Zähler versehen und kann daher das Wasser nach Verbrauch abgerechnet werden. In Ihren vorherigen Wohnungen haben Sie das Kaltwasser mit den Betriebskosten mitbezahlt, diese Position entfällt bei der Betriebskostenabrechnung des ÖSW für diese Anlage. Verrechnet wurde der aktuelle Tarif des Wasserwerks = € 2,72 netto inklusive Abwasser pro m3. Ihre Wohnungen werden über 2 Leitungen mit Wasser versorgt - eine für Warmwasser, eine für Kaltwasser. Daher werden auch 2 Zeilen ausgewiesen.

Anteilige Kosten Waschküche: Es werden 2 Positionen ausgewiesen. Die "teurere" Position ist der Heizungsanteil für die Waschküchen mit 20% USt, die "billigere" Warm-und Kaltwasser mit 10% USt.

Die Mehrwertsteuerbeträge werden nach Prozentsatz getrennt ausgewiesen, das ergibt Ihre Bruttokosten = Gesamtkosten. Die Vorschreibungen bis Juni 2006 werden abgezogen. Vorschreibungen ab Juli 2006 werden in der nächsten Abrechnung - Zeitraum 1.7.2006 bis 30.6.2007 - berücksichtigt. Sie werden in der nächsten Abrechnung somit 5 "alte" und 7 "neue" Vorschreibungen vorfinden.

Neue Vorschreibungen: wurden individuell neu gerechnet, wer höhere Kosten laut Abrechnung hat, bezahlt auch monatlich ab Dezember 2006 mehr! Die Erstvorschreibung war nach Nutzfläche kalkuliert.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. An der geplanten Hausversammlung werden wir - mit Belegmappe - ebenfalls teilnehmen

mfg ista Österreich GmbH
Michael Rascher

E-Mail michael.rascher@ista.at

Gerald
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Beitrag von Gerald » Di Dez 05, 2006 22:05

hallo
wahrscheinlich nicht mehr so relevant, aber im einzelvertrag mit der STGW unter IX. sonstige bestimmungen, punkt 5: "die STGW ist insbesondere dazu berechtigt, die ablesung, erstellung der jahresabrechnung sowie ............an befugte unternehmen zu übertragen. dh. = ista

das statement der ista erklärt doch schon einiges.,
und wen es interessiert:
auszug aus dem heizkg:

Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten

§ 9. (1) Wird von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage Wärme
sowohl für die Heizung als auch für Warmwasser bereitgestellt, so hat
der Wärmeabgeber die Heiz- und Warmwasserkosten gemäß dem
Wärmeverbrauch für die Heizung einerseits und für das Warmwasser
andererseits zu trennen. Diese Trennung hat nach den Ergebnissen der
Erfassung (Messung) des jeweiligen Wärmeteilverbrauchs durch dem
Stand der Technik entsprechende Vorrichtungen oder, wenn dies nicht
möglich ist, durch Ermittlung nach einem dem Stand der Technik
entsprechenden Verfahren zu erfolgen.
(2) Ist weder eine Erfassung (Messung) noch eine Ermittlung nach
Abs. 1 möglich, so sind von den gesamten Heiz- und Warmwasserkosten
mindestens 60 vH und höchstens 80 vH der Heizung und der jeweilige
Rest (also höchstens 40 vH und mindestens 20 vH) dem Warmwasser
zuzuordnen.

DER ABSATZ 1 WIRD JA ERFÜLLT!!!!!

Verbrauchsabhängige Aufteilung der gesamten Heiz- und
Warmwasserkosten

§ 10. (1) Von den Kosten für Heizung oder den nach § 9 ermittelten
Kostenanteilen für Heizung und Warmwasser hat der Wärmeabgeber
mindestens 55 vH und höchstens 75 vH der Energiekosten nach den
Verbrauchsanteilen und den jeweiligen Rest nach der beheizbaren
Nutzfläche aufzuteilen.
(2) Sieht der Wärmelieferungsvertrag in den Fällen der Versorgung
nach § 4 Abs. 2 eine Trennung des Preises in einen
verbrauchsabhängigen Anteil (Arbeitspreis) und einen
verbrauchsunabhängigen Anteil (Grundpreis, Meßpreis) vor, so ist der
verbrauchsabhängige Anteil (Arbeitspreis) zu mindestens 55 vH nach
den Verbrauchsanteilen, ein allenfalls verbleibender Rest nach der
beheizbaren Nutzfläche aufzuteilen.

DÜRFTE STIMMEN, HABEN JA 85vH nach VERBRAUCHSANTEILEN FÜR DIE HEIZUNG - SIEHE DAZU VERTRAG STGW PUNKT VI.VERRECHNUNG PUNKT 3

UND DIE ISTA SCHREIBT ZWAR : Sowohl für Heizung als auch für Warmwasser wurden die Energiekosten zu 15% als Feste Kosten nach beheizbarer Nutzfläche und zu 85% als Verbrauchskosten nach abgelesenen Verbrauchsanteilen aufgeteilt

JEDOCH FINDE ICH AUF MEINER RECHNUNG UNTER AUFTEILUNG DER ENERGIEKOSTEN BEI WW FESTE KOSTEN 35% von 1.431,52 und WW VERBRAUCHSKOSTEN 65% von 1.431,52

ENTWEDER HAT SICH DIE ISTA DA VERSCHRIEBEN ODER ABER ES KOMMT MÖGLICHERWEISE ABSATZ 3 PUNKT 2? ZUM TRAGEN:

Zulässige Vereinbarungen; ergänzende Regelungen

§ 13. (1) Die Wärmeabnehmer und der Wärmeabgeber können einstimmig
festlegen:
1. die Zuordnung der Heiz- und Warmwasserkosten gemäß § 9 Abs. 2,
2. jenen Teil der Energiekosten, der nach Verbrauchsanteilen zu
tragen ist, innerhalb des in § 10 vorgegebenen Rahmens und
3. die Aufteilung des nicht verbrauchsabhängigen Anteils an den
Heiz- und Warmwasserkosten, besonders zur Berücksichtigung der
unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten der Wärmeabnehmer,
abweichend von § 12.
(2) Vereinbarungen über diese Festlegungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sie werden frühestens für die
ihnen nachfolgende Abrechnungsperiode wirksam.
(3) Mangels einer entsprechenden Vereinbarung haben
1. die Trennung der Anteile von Heiz- und Warmwasserkosten in einem
Verhältnis von 70 vH für Heizkosten zu 30 vH für
Warmwasserkosten und
2. die Aufteilung der Energiekosten zu 65 vH nach den
Verbrauchsanteilen und zu 35 vH nach der beheizbaren Nutzfläche
zu erfolgen.

HIER KÖNNTEN WIR NOCH MAL NACHHAKEN -

Gesperrt

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