Beitrag
von Gerald » Mo Apr 23, 2007 6:29
nun, die "entwendung einer sache auf dauer" ist strafbar, wenn ich aber mit einem wagerl ins geschäft zurückkomme und darauf hinweise, wo sich das einkaufswagerl befunden hat und es jetzt (nicht vom entwender) zurückgebracht wird, kann nix passieren.
oder man nimmt verbindung auf mit der jeweiligen filiale und gibt denen bekannt, wo welche wagerln herumlungern. mag sein, dass die es sich selber holen oder aber darum ersuchen, es zurückzustellen (was dann eine lizenz zum fahren darstellt).
es gibt ja auch eine eigenen sammelstelle in simmering für diese dinger.