Da meine Suahelikenntnisse nicht ausreichen um hier Beiträge zu verfassen, versuche ich es noch einmal in einem Deutsch, und zwar so, dass selbst Bewohner vom ehemaligen Rhodesien, die unserer Sprache mächtig sind, es verstehen sollten.
zimbabwe hat geschrieben:Da gehören die Eltern an den Pranger.
Es tut mir leid, aber da stehe ich nun ganz auf der Seite des Kindes.
Keiner, aber auch wirklich keiner hat behauptet, dass er das Kind an den Pranger stellen will. Dort gehören, wie auch du festgestellt hast, die Eltern hin. Und von nichts Anderem war hier die Rede.
zimbabwe hat geschrieben:Aber was wird da nun geschehen?
Gar nichts.
Das ist nur so lange richtig, solange jeder weg sieht und nichts unternimmt. Nicht nur dass mich die Verunreinigung der öffentlichen Anlagen wirklich stört, bin ich zusätzlich auch noch persönlich davon betroffen. Ich hab´s zwar schon öfter erwähnt, aber meine Loggia ist durch Verunreinigung dieses Hundes, wobei ich dem Tier die geringste Schuld zuweise, unbenutzbar und verursacht mir nur Mietkosten, Arbeit und Ärger.
zimbabwe hat geschrieben:Und was wird die MA machen, gar nichts.
Die MA 60 ist jene Behörde, die das Tierhaltegesetz festlegt und sanktioniert. Im Fall unserer Nachbarn liegen Verstöße gegen fast alle Punkte des THG vor. Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit Geldstrafen bis € 14.000.- belegt.
zimbabwe hat geschrieben:Statt Foto machen ansprechen. Dann sollen doch damit die Eltern konfrontiert werden.
Nochmals, die Fotos dienen nicht dem Zweck, dem Kind eines auszuwischen. Die Behörden verlangen Beweismaterial. Versuche bitte noch einmal den gesamten Thread zu lesen und verstehen und mach dir selbst ein Bild über die Erwachsenen in dieser Familie.
@Ego96
Bin gerade am checken, sieht aber gut aus
