§ 3.SteffiBaby hat geschrieben:Wenn durch diesen besagten Schlitz Hundehaare durch fallen was können die Besitzer dafür?
§ 5SteffiBaby hat geschrieben:Das der Sohn mim Hund gassi geht ist das Problem der Besitzer
Für den Schlitz sind aber nicht die Mieter verantwortlich wenn sie diesen nicht zu machen dürfen.Darf sie ihre TerassenTür nicht aufmachen damit da Hund ja nicht raus geht.§ 3.
Tiere sind so zu halten oder zu verwahren, dass
1. Menschen nicht gefährdet,
2. Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht unzumutbar belästigt und
3. fremde Sachen nicht beschädigt
werden.
Der Sohn kann den hund ja halten nur zieht er halt.Und das tut er bei einem Erwachsenen auch.Und da ist er nicht der einzige Hund!§ 5
(10) Die Halterin oder der Halter eines Hundes darf ihren oder seinen Hund nur solchen Personen zur Verwahrung oder zum Führen an einem öffentlichen Ort überlassen, die die hiefür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, aufweisen.
In welchem Tierhaltegesetz steht drinnen das ein Hund nicht auf die Terasse darf??Wenn sie im Sommer draussen sitzen soll sie den Hund drinnen einsperren?Für die Einhaltung des Tierhaltegesetzes ist nicht der Bauträger oder die Hausverwaltung verantwortlich, sondern der Tierhalter.
Woher wollen fremde Leute wissen ob er geignet ist mit seinem Hund gassi zu gehn?!Zwischen "halten können" und erforderliche Eignung aufweisen bestehen gewaltige Verschiedenheiten.
Ich habe diese Erfahrung ja auch aus der Praxis: Auf einem Abrichteplatz kam mir ein ca. 130 kg - Genosse auf dem Bauch über eine Strecke von sicher 25 m geschleppt von einem ca. 65 kg Rottweiler entgegen. Auslöser: läufige Hündin (Naja mit sowas geht man ja nicht auf denAbrichteplatz).Ego96 hat geschrieben: Wir hatten einen Schäfer und der hat meinen Stiefvater derart überrascht als er mal unerwartet an der Lein zog (da war es ein Eichkatzerl), dass trotz der 100 Kilo und doch ein wenig mehr Kraft als der durchschnittliche männliche Erdenbürger auf seinem Allerwertesten landete und die Leine nicht mehr um die Hand hatte.
LittleSunshineBaby hat geschrieben:ich seh das wie SteffiBaby!
entweder man darf den schlitz schließen oder man muss die mieter darauf aufmerksam machen das von oben jederzeit was runter kommen kann.
also einen brand mit hundehaaren, papierteln, blättern und dergleichen zu vergleichen überzeugt nicht von guter argumentation!WBD hat geschrieben:LittleSunshineBaby hat geschrieben:ich seh das wie SteffiBaby!
entweder man darf den schlitz schließen oder man muss die mieter darauf aufmerksam machen das von oben jederzeit was runter kommen kann.
Genau. Und der Kellerabfackler in der Moselgasse 6 darf das, weil es die Hausverwaltung verabsäumt hat, ihn darüber zu informieren, dass er in den Untergeschoßen keine Brände legen darf.![]()
@anzac
Tolle neue Smilies!