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von Tamara » Mi Nov 19, 2008 9:43
INFO DER ARBEITERKAMMER VOM 11.11.2008
Strafe für Aufzugskartell soll Wettbewerbsaufsicht zukommen
Für die Stärkung der Wettbewerbsaufsicht in Österreich sollte die verhängte Strafe des Obersten Gerichtshofes (OGH) für das Aufzugskartell verwendet werden, fordert die AK.
Mieter müssen zu viel gezahltes Geld zurückbekommen
Denn etwa im Lebensmitteleinzelhandel, bei Strom, Gas oder Mineralölprodukten mangelt es am Wettbewerb – es fehlt ein wirksames Wettbewerbsmonitoring und Personal für einen schlagkräftigen Wettbewerbsvollzug. Was den möglichen Schadenersatz für die MieterInnen betrifft, so sind jetzt die großen Vermieter-Unternehmen gefordert. Die AK verlangt, dass die MieterInnen das zu viel bezahlte Geld zurückbekommen.
Kartellstrafe von 75,4 Millionen Euro
Der OGH hat nun die Kartellstrafe von 75,4 Millionen Euro gegen führende Aufzugs- und Fahrtreppenhersteller bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die gegen Otis, Kone, Schindler, Haushahn und Doppelmayr verhängten Geldbußen fließen jetzt in das Budget des Finanzministers. Tyssen-Krupp blieb als Kronzeuge die Strafe erspart.
Unternehmen müssen rasch handeln
Die großen Vermieter, etwa Gemeinnützige Wohnbau-Gesellschaften oder die Immofinanz, haben die Verträge über die Herstellung und Wartung von Aufzügen und Rolltreppen mit den nun abgestraften Untenehmen abgeschlossen. Sie haben die Unterlagen, die für die Frage des Schadenersatzes relevant sind. Die AK erwartet sich daher ein rasches Handeln dieser Unternehmen. Überhöhte Beträge müssen jedenfalls an die MieterInnen zurückbezahlt werden. Bei Verlängerung von Lift-Wartungsverträgen sollten jedenfalls Alternativangebote eingeholt werden.
AHA! - SO IST DAS!