Warum sind Aufzüge und deren Wartung so immens teuer?

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Tamara
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Warum sind Aufzüge und deren Wartung so immens teuer?

Beitrag von Tamara » Mi Nov 19, 2008 9:43

INFO DER ARBEITERKAMMER VOM 11.11.2008

Strafe für Aufzugskartell soll Wettbewerbsaufsicht zukommen

Für die Stärkung der Wettbewerbsaufsicht in Österreich sollte die verhängte Strafe des Obersten Gerichtshofes (OGH) für das Aufzugskartell verwendet werden, fordert die AK.
Mieter müssen zu viel gezahltes Geld zurückbekommen
Denn etwa im Lebensmitteleinzelhandel, bei Strom, Gas oder Mineralölprodukten mangelt es am Wettbewerb – es fehlt ein wirksames Wettbewerbsmonitoring und Personal für einen schlagkräftigen Wettbewerbsvollzug. Was den möglichen Schadenersatz für die MieterInnen betrifft, so sind jetzt die großen Vermieter-Unternehmen gefordert. Die AK verlangt, dass die MieterInnen das zu viel bezahlte Geld zurückbekommen.
Kartellstrafe von 75,4 Millionen Euro
Der OGH hat nun die Kartellstrafe von 75,4 Millionen Euro gegen führende Aufzugs- und Fahrtreppenhersteller bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die gegen Otis, Kone, Schindler, Haushahn und Doppelmayr verhängten Geldbußen fließen jetzt in das Budget des Finanzministers. Tyssen-Krupp blieb als Kronzeuge die Strafe erspart.
Unternehmen müssen rasch handeln
Die großen Vermieter, etwa Gemeinnützige Wohnbau-Gesellschaften oder die Immofinanz, haben die Verträge über die Herstellung und Wartung von Aufzügen und Rolltreppen mit den nun abgestraften Untenehmen abgeschlossen. Sie haben die Unterlagen, die für die Frage des Schadenersatzes relevant sind. Die AK erwartet sich daher ein rasches Handeln dieser Unternehmen. Überhöhte Beträge müssen jedenfalls an die MieterInnen zurückbezahlt werden. Bei Verlängerung von Lift-Wartungsverträgen sollten jedenfalls Alternativangebote eingeholt werden.

AHA! - SO IST DAS!

Friede
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Beitrag von Friede » Mi Nov 19, 2008 11:16

ja zu diesem thema fällt mir auch noch ein, dass ich es nicht gerechtfertigt finde wenn man für den aufzug mitbezahlen muss, wenn man im erdgeschoss wohnt. argument der hausverwaltung: man kann ja auch in den keller fahren mit dem aufzug. ha ha. der wor guat. die 5 stiegen sind grad noch zu schaffen...

Tanja
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Aufzugskosten

Beitrag von Tanja » Mi Nov 19, 2008 11:41

Liebe Friede!

Das Argument der HV ist wirklich nicht greifend, aber es ist nun einmal so, daß EG-Bewohner den Aufzug nicht benutzen und trotzdem dafür bezahlen. Hierzu hat es schon mehrere Diskussionen gegeben, zumal in den alten Mietverträgen Wohnungen im EG tatsächlich von derartigen Positionen verschont blieben, heute jedoch zu einem einheitlichen Verteilungsschlüssel übergegangen wird. Die Hausverwaltungen dürfen das, denn ein getrennter Abrechnungskreis für Aufzüge wäre aufgrund von 1-2 EG-Wohnungen viel zu aufwändig und verursache nur administrative Kosten.

Ich verstehe, wenn Dich das ärgert, aber ich fürchte, Du hast hier nicht wirklich Chancen. Dafür haben wir aber jetzt scheinbar alle eine Chance auf Rückzahlung!

Friede
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Beitrag von Friede » Mi Nov 19, 2008 12:50

Hallo Tanja,

ja ich weiss, leider stösst man hier nur auf taube ohren. wo ich vorher gewohnt habe, musste ich sogar für den aufzug auf der nebenstiege mitbezahlen, da dort mein kellerabteil war... aber super, wenn das klappen würde mit der rückzahlung, wäre doch ein tolles weihnachtsgeschenk :-))

Tanja
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Beitrag von Tanja » Mi Nov 19, 2008 13:35

Genau! Und als nächstes kommt dann hoffentlich die Korrektur der BK-Abrechnung 2007 mit einem satten Guthaben für uns!

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Helmut
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Beitrag von Helmut » Sa Nov 22, 2008 14:38

Bei uns kann ein EG Bewohner von der Garage in den EG fahren. Und sonst in den 5.Stock auf die Terrasse oder in die Sauna. In anderen Stiegen gibt es auch Gemeinschaftsräume. Also wird´es eine Entlastung kaum geben, Denk ich.
Gruß Helmut

Friede
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Beitrag von Friede » Mo Nov 24, 2008 9:36

Helmut hat geschrieben:Bei uns kann ein EG Bewohner von der Garage in den EG fahren. Und sonst in den 5.Stock auf die Terrasse oder in die Sauna. In anderen Stiegen gibt es auch Gemeinschaftsräume. Also wird´es eine Entlastung kaum geben, Denk ich.
Bitte hier den Konjuktiv verwenden.. man KÖNNTE, man KÖNNTE..!!!

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Helmut
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Beitrag von Helmut » Mo Nov 24, 2008 17:35

Friede hat geschrieben:
Bitte hier den Konjuktiv verwenden.. man KÖNNTE, man KÖNNTE..!!![/quote hat geschrieben:
Falsch, man KANN und TUT es ! Ich gehe immer 5 Stock hinunter und ärgere mich, wenn von den anderen Stiegen oder vom EG, Mitbewohner einen Stock in die Garage oder und zum Müllraum mit dem Aufzug runter fahren.

Nicht falsch verstehen, wollte das nur mal sagen.
Gruß Helmut

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Alfred
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Beitrag von Alfred » Mo Nov 24, 2008 22:11

Es gibt Situationen, in denen auch ich von der Garage ins Erdgeschoß mit dem Aufzug fahre, nämlich wenn ich einen Großeinkauf hatte.

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Beitrag von Helmut » Di Nov 25, 2008 17:49

alfred hat geschrieben:Es gibt Situationen, in denen auch ich von der Garage ins Erdgeschoß mit dem Aufzug fahre, nämlich wenn ich einen Großeinkauf hatte.
Dazu ist ja der Aufzug auch da, wäre ja blöd mit dem ganzen schweren Zeug rauflatschen. :smt111
Gruß Helmut

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Beitrag von Friede » Mi Nov 26, 2008 9:25

ja, aber es geht doch darum, dass Bewohner die den Aufzug nicht jeden Tag nützen müssten, d.h. ihn für den Gross-Einkauf 1 x im Monat (z.B.) benötigen, trotzdem genausoviel dafür bezahlen müssen wie andere die ihn mehrmals tagtäglich benutzen... ich mein, wenn Sie das für gerechtfertigt halten, dann versteh ich das leider nicht, das übersteigt meine geistige Vorstellungskraft.

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Beitrag von Alfred » Mi Nov 26, 2008 10:00

Wer soll kontrollieren, wer wie oft den Aufzug benützt? Da würde ja das schlimmste Spitzelsystem ausbrechen. Außerdem wäre bei der Hausverwaltung eine Person nur damit beschäftigt, den Kostenschlüssel der einzelnen Mieter für den Aufzug zu berechnen.

Die Stromkosten des Aufzugs sind im Vergleich zu den Gesamtkosten extrem gering. Wahrscheinlich erfolgt die Wartung des Aufzugs in regelmäßigen Zeit-Intervallen und nicht nach einer bestimmten Kilometerleistung. Die Leitungskosten für das Notfalltelefon und die Kosten für die Service-Hotline sind auch fix.

Vielleicht gibt es in der Zukunft ja einmal Aufzüge, bei denen die Benutzungskosten von einer Chipkarte, die man immer bei sich hat, abgebucht werden. Besucher müsste man dann vom Eingang abholen oder die Stiegen hochsteigen lassen.

Zur Info an alle:
Gesamtkosten der Aufzüge in der Betriebskostenabrechnung 2007: 40.434 €,
das sind 5,2 % der Ausgaben bei den Gesamt-Betriebskosten.
Zuletzt geändert von Alfred am Mi Nov 26, 2008 11:15, insgesamt 1-mal geändert.

Tanja
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Beitrag von Tanja » Mi Nov 26, 2008 10:00

Fair ist es nicht, aber ein Mittel zur halbwegs gerechten Aufteilung, denn anders ist es nicht möglich. Der Ausgleich findet sich aber wiederum in der Miete, denn höher liegende Wohnungen haben meist einen Lagezuschlag, EG-Wohnungen manchmal sogar einen Abschlag, sodaß sich das dann wiederum rechnet.

LG

Tanja

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Helmut
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Beitrag von Helmut » Mi Nov 26, 2008 16:47

Also wenn mann schon nach Benützung geht, will ich auch nur die Hälfte Zahlen, weil hinunter gehe ich immer zu Fuss.

Man könnte ja so wie früher (war bei meinen Eltern so) einen Schlüssel vergeben und einen Münzapparat einbauen. :smt003

Befürchte aber das dann die ohne Schlüssel über die Kosten pro Fahrt erbost sein werden.
:smt120
Gruß Helmut

Kalle
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Re:

Beitrag von Kalle » Fr Nov 11, 2011 15:54

Friede hat geschrieben:ja zu diesem thema fällt mir auch noch ein, dass ich es nicht gerechtfertigt finde wenn man für den aufzug mitbezahlen muss, wenn man im erdgeschoss wohnt. argument der hausverwaltung: man kann ja auch in den keller fahren mit dem aufzug. ha ha. der wor guat. die 5 stiegen sind grad noch zu schaffen...
Auman, ich glaubs nicht! LOL Es ist nicht zum lachen .. aber wenn man DAS liest.. ROTFL
Nur blöd für dich.. :zipped:

empfehlenswerte Aufzugswartung :howdy:

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