gn hat geschrieben:Ich bin schon seit ein paar Jährchen freiwillig im Rettungsdienst unterwegs, also nur her mit den Fragen...
LG,
Günther
Jetzt bin ich erst mal gar nicht dazugekommen, aber jetzt gilts:
Laut Strassenverkehrsordnung oder so, dürfen Einsatzfahrzeuge, bei Rot über die Kreuzung fahren, nachdem sie angehalten haben und sich überzeugt haben, dass sie das gefahrlos können und unter Verwendung beider Signale, also Blaulicht und Folgetonhorn.
Das passiert aber fast gar nicht, ich meine, keiner hält an, und von der "Musik" hört man nichts.
Ist das jetzt so, weil das patientenschonend sein soll - die Unfallgefahr steigt dadurch schon enorm, und auf der anderen Seite kann es oft des Nächtens gar nicht Lärm genug sein.
Was steckt dahinter?