Heute habe ich von den Wr. Verkehrsbetrieben den Antrag auf Schülerfreifahrt für meinen Sohn zurückbekommen, zusammen mit folgender Mitteilung:
Ihr Kind hat zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht und hat auf den Wiener Linien daher noch Anspruch auf Freifahrt für das ganze Schuljahr. Der Erlagschein über € 19,60 Selbstbehalt muss daher nicht einbezahlt werden. Falls die Einzahlung des Selbstbehalts schon erfolgt ist, können Sie diesen mit beiliegendem Formular beim Finanzamt Wien 3/11 - Kundenteam-Schülerfreifahrt zurückfordern.