Diese Woche waren Exekutivorgane der Stadt Wien in Zivil da und erteilten Strafen an jene Hundebesitzer, die die Leinen- oder Maulkorbpflicht missachteten und kein Sackerl für den Kot ihrer Hunde mithatten.
Das sind die gesetzlichen Bestimmungen in Wien:
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine.
Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
Auch in Sachen Hundekot ist die Rechtslage eindeutig, so stehen laut Straßenverkehrsordnung auf das Liegenlassen von Hundekot (§92 Absatz 2 StVO) bis zu 72 Euro Strafe, zuständige Behörde ist ebenfalls die Polizei.
Unter http://www.wien.gv.at/veterinaer/tierschutz/dogguide/ und bei der Tierschutz-Helpline unter 01/4000-8060 gibt es zahlreiche Infos rund um den Hund.