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von Tamara » Mi Jun 10, 2009 12:19
Was Velibor meint ist, dass die ÖZ-Widmung leider tatsächlich schon abgelaufen ist. Der Originaltext einer offiziellen Antwort (nach Anfrage=) aus der Magistratsabteilung 21 B, Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd - Nordost, Dezernat für den 10. und 11. Bezirk, 1082 Wien, Rathausstraße 14-16, lautet:
Die Liegenschaft Moselgasse 21 wurde als Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze, Grundfläche für öffentliche Zwecke erstmals schon vor dem Jahr 1996 festgesetzt, mit dem zitierten Gemeinderatsbeschluss vom 3.3.2004 wurde diese Bestimmung verlängert.
Die gesetzliche Regelung, dass Festsetzungen von Grundflächen für öffentliche Zwecke nach 12 Jahren ihre Gültigkeit verlieren, wurde im Jahr 1996 in die Bauordnung für Wien aufgenommen.
Dies hat zur Folge, dass bei derartigen Widmungen, die am 19.9.1996 bereits bestanden, die Frist von 12 Jahren ab diesem Zeitpunkt zu berechnen ist.
Im gegenständlichen Fall wurde auf Grund dieser Zusammenhänge die Ausweisung als Grundfläche für öffentliche Zwecke daher mit 19.9.2008 unwirksam.
Abgesehen vom Zusatz "ÖZ" gilt nach wie vor die Flächenwidmung laut Gemeinderatsbeschluss vom 3.3.2004, wie sie auch im Internet zu sehen ist. Eine Änderung ist zur Zeit nicht beabsichtigt.
Deshalb sollten wir jetzt versuchen, den "ÖZ"-Zusatz wieder dazuzubekommen! Außerdem - weil es eben nicht besonders rosig aussieht, dass ABV für unsere Kinder und Jugendlichen Platz machen will/wird - sollten wir uns sofort auf die weiteren, möglichen, letzten Fleckchen stürzen, bei denen eventuell die Chance besteht einen Spielplatz daraus zu machen!
LG - Tamara