Es geht um den Gehsteig auf der Monte Laa-Seite von der Laaer-Berg-Straße bis zu den ersten Wohnbauten. Diese Auskunft kam von der MA 28:
Der Gehsteig fällt gemäß Wr. Bauordnung in die Gehststeigverpflichtung des Anrainers (Fa. Porr) und wird erst im Bebauungsfall hergestellt.