Nachdem ich erst am Wochenende erfahren habe, dass die Flächenwidmung "ÖZ" (Öffentliche Zwecke") gesetzlich beschränkt ist, erhielt ich heute folgende für mich frustrierende Antwort:
Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung und Verkehr
1., Rathaus, 1082 Wien
GSV-2172/2008
Danke für Ihr E-Mail vom 18. Dezember 2008 an Frau Vizebürgermeisterin Grete Laska, die an unser Büro übermittelt worden ist. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachdienststelle teile ich Ihnen dazu Folgendes mit:
Die Liegenschaft Moselgasse 21 wurde, wie Sie richtig schreiben, als Erholungsgebiet Sport- und Spielplätze, Grundfläche für öffentliche Zwecke (Esp ÖZ) mit Gemeinderatsbeschluss vom 3.3.2004 festgesetzt.
Gemäß den Bestimmungen der Bauordnung für Wien verlieren Festsetzungen von Grundflächen für öffentliche Zwecke nach 12 Jahren ihre Gültigkeit. Im gegenständlichen Fall wurde die Ausweisung als Grundfläche für öffentliche Zwecke daher mit
19. September 2008 unwirksam.
Die Grundfläche steht in privatem Eigentum. Eine Enteignung für öffentliche Zwecke ist auf Grund des rechtlichen Eigentumsschutzes und der mittlerweile eingetretenen Rechtslage nicht mehr möglich.
Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung und Verkehr
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post@gsv.wien.gv.at