Nicht alles aus meinem ebay Online-Shop stammt aus aufgebrochenen Autos!Colloredo01 hat geschrieben:Ja das sind dann die Dinge die man in ebay wiederfindet ...

3x in unserer Garage? Wir waren zum Glück erst einmal dran.Michl hat geschrieben:Entscheidende Frage: fehlt was? Bei einem strafrechtlichem Tatbestand ist die Exekutive zweifelsohne zur Annahme bzw Erstattung einer Anzeige verpflichtet.
Ist aber jetzt mal "nur" das Schloß hin hat man vielleicht den Tatbestand der Sachbeschädigung was dann anzuzeigen wäre,aber noch keinen Einbruch.
Weiters lässt das mal den Schluß auf Vandalismus u. die Tätigkeit von Volltrotteln hin, der Schlossstich ist zwar eine bekannte Methode wird aber dann auch durchgezogen, ansonsten gibst andere, wesentlich einfachere Methoden in ein Kfz zu gelangen welche durchaus auch "Nicht-Profis" geläufig sein dürften. (3x schon Opfer gewesen)
auf beiden ebenenAzrael hat geschrieben:kann man sagen in welcher Ebene bzw. in welchem Teil der Tiefgarage eingebrochen wurde?
bei mir zum Glück is nix.
Ich glaub vorige woche von donnerstag auf freitag und samstag auf sonntag hat mir der eine erzählt!! Wann war das bei dir??Azrael hat geschrieben:Wann war das? Mir is zuletzt ein Polizist glaub ich etwas hektisch in der Tiefgarage entgegenkommen...