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Manuela&Thomas
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Beitrag von Manuela&Thomas » Mi Sep 12, 2007 11:56

Ich will jetzt das Motorrad umstellen keines falls verteidigen, das Eientum anderer, sollte ja nun wirklich Tabu sein.
Jedoch machen kann man nicht viel dagegen..
Wenn man jemanden dabei beobachtet, kann man jenen welchen, maximal zur Rede stellen, sonst aber auch schon nichts solange keine Sachbeschädigung vorliegt.. leider!!

Man dürfte ja nichtmal einen Jugendlichen den man beim Vandalismus beobachtet hat festhalten bis die Polizei kommt.....

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NerviG
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Beitrag von NerviG » Mi Sep 12, 2007 13:05

"dürfte"

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Michi
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Beitrag von Michi » Mi Sep 12, 2007 13:24

NerviG hat geschrieben:"dürfte"
in der heutigen Zeit hat ja eh schon jedes Handy eine Videocam dabei .. 8)

Manuela&Thomas
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Beitrag von Manuela&Thomas » Mi Sep 12, 2007 13:27

Da muss man aber schon sehr viel Glück haben, das der Vandale dann stehen bleibt und in die Kamera grinst, so das man ihn/sie am Video eindeutig erkennt.
Wenn derjenige sieht das man ein Handy zückt rennt sie/er doch weg, und SO top ist die Qualität von nem Handyvideo dann auch wieder nicht...

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Santa Claus
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Re: ...

Beitrag von Santa Claus » Mi Sep 12, 2007 14:32

Manuela&Thomas hat geschrieben:Man dürfte ja nichtmal einen Jugendlichen den man beim Vandalismus beobachtet hat festhalten bis die Polizei kommt.....
Hm, was sind dann immer die Geschichten "Passanten stellten Räuber". Es heisst nicht Zivilverhaftung, aber so etwas in der Art gibt es doch wohl.

Ausserdem frage ich mich ob ein Nasenbeinbruch vor Gericht als DNA-Entnahme zum späteren Abgleich mit der Täterdatenbank argumentierbar wäre.
;-)
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Beitrag von NerviG » Mi Sep 12, 2007 14:51

jo eben .. wenn sich der wehrt und weg laufn will .. dann muss man ihm halt die haxn brechn lol

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Beitrag von Michi » Mi Sep 12, 2007 17:37

ist dann genauso wie bei einem Einbrecher ..

.. wenn du einen Hund hast, der den Einbrecher verwundet, kann er dich anzeigen. Geht sogar soweit, dass du Schmerzensgeld zahlen musst .. obwohl er bei dir eingebrochen ist ..

.. achja noch etwas ...

.. wenn ein Einbrecher, eine fremde Person sich in deiner Wohnung, oder im Haus befindet, kannst du diesen nicht rauswerfen bzw. dazu zwingen zu gehen. Die Polizei macht in diesem Fall nichts, solange nichts passiert ist. Du kannst in diesem Fall nur Zivilrechtlich vorgehen, und da hast eher wenig Chancen ..

... den 2. Fall habe ich persönlich schon erlebt ...

.. daher wäre ich sehr vorsichtig mit festhalten .. :wink:

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Beitrag von Manuela&Thomas » Mi Sep 12, 2007 18:55

Naja da kommt dann wieder wer, der einen öffentlich fertig macht, von wegen übertriebener Härte usw..

Wenn mehrere Passanten einen Räuber auf frischer Tat ertappen, ists für jeden ok, hält man einen 15 jährigen fest, der Gerade ne Scheibe eingeschlagen hat, kommt wieder ein Oberschlauer, hinterfragt welch seelischen Schmerz dieses arme Kind daheim erleiden musste, um in so einer Tat "auszubrechen", und heißt einen dann öffentlich einen Kinderhasser oder so.. :shock:

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Beitrag von NerviG » Mi Sep 12, 2007 20:58

ja ich weiß ... @ michi

da hab ich aufpasst in Politik und Recht in da schui *gg* hab ma dacht des könnt i später vielleicht brauchen

ua orge sachen gibts da ...

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Beitrag von Gerald » Mi Sep 12, 2007 22:19

http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme

In Österreich normiert § 86 Abs. 2 Strafprozessordnung das „Anhalterecht Privater“, das sinngemäß dem hier beschriebenen Festnahmerecht entspricht.

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Beitrag von anzac » Mi Sep 12, 2007 22:53

Michi hat geschrieben:.. wenn du einen Hund hast, der den Einbrecher verwundet, kann er dich anzeigen. Geht sogar soweit, dass du Schmerzensgeld zahlen musst .. obwohl er bei dir eingebrochen ist ..
du bist aber nicht wirklich der meinung, dasz ein vogelfrei sein sollte, oder?
es gibt in unserem land ein gewaltmonopol und IMHO ist das gut so. abgesehen davon sollte vor dem gesetzt jeder gleich sein, egal ob er (noch) keine straftat begangen hat, gerade eine begeht oder seine verfehlung(en) in der vergangenheit liegen.
dyslexics have more fnu!

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Beitrag von NerviG » Mi Sep 12, 2007 22:54

also man darf ihn festhalten wenn ich das ganze dort richtig versteh :P

„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“

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Beitrag von Santa Claus » Mi Sep 12, 2007 23:20

"§ 86 Abs. 2 StPO lautet:
"Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar vorher ausgeführt habe, oder dass nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde, so ist jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen."
Diese Bestimmung berechtigt unter den dort angeführten Voraussetzungen zur Anhaltung einer Person, also zum Eingriff in deren persönliche Freiheit; sie kann zwar nach der hg. Rechtsprechung einen Rechtfertigungsgrund für eine unmittelbar mit der Anhaltung durch die Person des Anhaltenden begangene Verwaltungsübertretung darstellen [...], rechtfertigt aber [...] keineswegs auch Verwaltungsübertretungen, die in keinem derartigen unmittelbaren Zusammenhang mit der Anhaltung stehen
"

- http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/tawe ... X00):DOKNR

@Gerald
Danke für die Information

@Manuela&Thomas
Ich finde, das liest sich phantastisch.

@anzac
Tja, Rechtsprechung und Rechtschreibung - zwei sehr komplizierte Themen, nicht wahr? ;-)
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Beitrag von Lucy » Do Sep 13, 2007 0:37

Santa Claus hat geschrieben:@anzac
Tja, Rechtsprechung und Rechtschreibung - zwei sehr komplizierte Themen, nicht wahr? ;-)
.... immer nur stänkern!!! tztztz... :wink:

Auch wenn Du oft bißi zu viel rummotzt und Dich danach immer rauswindest, wollte ich nur anmerken, dass ich abgesehen davon viele Deiner Beiträge recht witzig zu lesen finde. Ein gesunder Sarkasmus ist ja okay und lustig wennst das net übertreibst. Immer lieb bleiben :)

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Beitrag von Manuela&Thomas » Do Sep 13, 2007 7:30

Phantastisch finde ich das nicht.. ist immer ne Ermessenssache..

..ist nicht nur 1x vorgekommen, das in der Zeitung zu lesen stand, das ein böser böser Polizist, einen armen armen Drogendealer/Verbrecher zu hart angefasst hätte.
Das sich solche "schweren Jungs" nicht freiwillig schnappen lassen, is ja wurscht.. genauso wie das der Dealer sicher schon zig Kinder/Jugendliche in die Abhängigkeit getrieben hat...

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