Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
§ 17. (1) Über die einer Abrechnungsperiode (§ 16) zugeordneten
gesamten Heiz- und Warmwasserkosten hat der Wärmeabgeber spätestens
sechs Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine schriftliche
Abrechnung zu erstellen, jeden Wärmeabnehmer nach § 18 zu informieren
und ihm Einsicht in die Abrechnung und die Belege zu gewähren. Für
die Rechtzeitigkeit der Legung der Abrechnung ist der Beginn der
Auflagefrist (§ 19 Abs. 3) maßgeblich.
(2) Die Abrechnung hat alle in der Abrechnungsperiode fällig
gewordenen Heiz- und Warmwasserkosten zu umfassen.
(3) Sind die fällig gewordenen Heiz- und Warmwasserkosten
überwiegend einer anderen Abrechnungsperiode zuzuordnen, so darf der
Wärmeabgeber eine Rechnungsabgrenzung vornehmen. Die derart
abgegrenzten Kosten sind in der Abrechnung ersichtlich zu machen.
Weiters sagt unser Vertrag mit der "Steirische Wärme und Gas GmbH" unter Röm VI. Verrechnung - Punkt 1 aus:
Das Verrechnungsjahr ( Abrechnungsperiode) läuft vom 1.7. bis zum 30.6.eines Jahres.
Damit hat die ISTA Zeit, bis spätestens 31. 12. 07 die Abrechnung vorzulegen.
Wer sich noch an das vorige Jahr erinnert:
Wir wurden ziemlich hoch eingestuft und zahlten (ich zumindest) von April bis November den hohen Betrag.
April bis Juni wurde abgerechnet.
Gesamtkosten minus 3 x einbezahlter hoher Betrag ergab Guthaben.
Abzüglich neuer Vorschreibung mit 01 12 06 die niedriger war, ergab weiterhin Guthaben, welches ausbezahlt wurde.
Aber vom Juli bis November zahlte ich den hohen Betrag weiterhin ein, da ja die neue niedrige Vorschreibung erst mit 01 12 kam.
Und diesen "Überschuss" müsste die ISTA eigentlich in der Abrechnung 010706 bis 300607 berücksichtigen.
Mal sehen
