Marcus&Iris hat geschrieben:Ebenfalls scheinen mir die 31,12 EUR pro Ablesungstermin für den Messpreis sehr überteuert. Immerhin hat die Ista doch eine elektronische Ablesung eingerichtet, wo nicht einmal ein Techniker mehr notwendig ist, der die Werte abliest um diese dann in ein Verrechnungssystem eingibt. Durch diese digitale Messanlage werden doch die Werte automatisch ins System eingetragen um die Rechnung zu erstellen. Wie kann die Ista diesen hohen Preis rechtfertigen ?
wie seht ihr das?
aus dem
einzelvertrag mit energie steiermark (IV. PREISE punkt 4.) :
Der Messpreis beinhaltet die Wartung, gesetzliche Eichung, Reparatur und Ablesung der Wärmemengen-, Kalt- und Warmwasserzähler und Abrechnung der Wärme-, Warmwasserkosten, Wasser- und Abwasserkosten und wird auch dann in voller Höhe verrechnet, wenn keine Wärme verbraucht worden sein sollte
Der Messpreis beträgt derzeit pro Nutzungsobjekt und Jahr € 89,75
das läszt interpretationen zu

eine wäre zum beispiel, dasz da auch die kosten für die rechnungslegung enthalten sind, eine andere, dasz das auch sämtliche wartungs- und reparaturkosten (allerdigs nur für die zur messung nötigen einrichtungen) enthält. unter diesem gesichtspunkt sind die kosten ok. allerdings gibt's doch auch einen passus im mietrecht, dasz der mieter nur für die kosten innerhalb der wohnung aufkommen musz und der vermieter für alles andere und vor allem auch für alles was in den wänden ist.
das klassische beispiel ist die gastherme, für die der mieter verantwortlich ist während der mieter für die gasleitung zu sorgen hat.
wenn man das auf fernwärme umlegt, sind wir nur für die heizkörper und die armaturen zuständig und die kosten für die zähler etc., die nicht innerhalb der wohnung sind, müszte eigentlich der vermieter tragen...
Marcus&Iris hat geschrieben:Besteht überhaupt die Möglichkeit (2/3 Mehrheit oder 50% + 1 Stimme) den Anbieter zu wechseln? Direktversorgung von der Fernwärme ??
Das wäre interessant zu hinterfragen.
aus dem
mietvertrag (§ 13 HEIZUNG UND GEBRAUCHSWARMWASSER):
Der Mieter hat zur Kenntnis genommen, dass die Wohnhausanlage mit einer durch einen Energieversorger betriebenen zentralen Versorgungsanlage für Raumheizung und Gebrauchswarmwasser ausgestattet ist und ein Abkoppeln von dieser Versorgungsanlage auf Amortisationsdauer unzulässig ist.
mit anderen worten: das wechseln vom anbieter ist wahrscheinlich nicht möglich. allerings fallen mir dazu auch drei kontras ein:
1) steht im mietvertrag
Der Mieter hat ferner zur Kenntnis genommen, dass er verpflichtet ist, mit dem Energieversorger einen Wärmeeinzellieferungsvertrag abzuschließen, dessen Bedingungen von der Vermieterin dem Mieter bekanntgegeben worden sind.
das haben wir zwar unterschrieben, aber stimmen tut's nicht.
2) von der firma ista steht weder etwas im mietvertrag noch im wärmeliefer vertrag.
3) was gegen das gesetz oder die guten sitten ist, ist hinfällig, selbst wenn wir es im vertrag unterschrieben haben. und
salvatorische klausel habe ich im miertvertrag noch keine entdeckt
Marcus&Iris hat geschrieben:Wir haben ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung.
Ich könnte hier ebenfalls aktiv werden. @ Anzac, Florian: was muss ich dabei beachten, was muss ich alles besorgen um den Fall einzureichen?
kann ich (noch?) nicht sagen. aber wenn ihr ein punkte system bei eurer versicherung habt, würd' ich abwarten, was der mieterschutzverband sagt, weil ihr euch die punkte damit evt. sparen könnt.
generell möcht' ich noch anmerken, dasz ich beim
Mieterschutzverband Österreich bin und in stefan's brief von der
Mietervereinigung Österreichs gesprochen wurde. auszerdem haben wir vor kurzem eine werbung von einer anderen mietervereinigung im postkasterl gehabt (leider weggeschmissen). bevor wir gemeinschaftlich bei einer solchen organisation mitglied werden, sollten wir deren konditionen (leistungen vs. kosten) prüfen. ich hab' keine ahnung was da die unterschiede sind...