
..vielleicht kann man ja denen signalisieren, dass da auch ein echtes Potenzial an neuen Mitgliedern ist. Ich bin nicht abgeneigt dem Mieterschutz bei zu treten!!!anzac hat geschrieben:nachdem ich bis jetzt telephonisch kein glück mit dem mieterschutzverband gehabt hab' (der versprochene rückruf ist wohl im vorweihnachtsstress untergegangen), hab' ich es heute per e-mail versucht. ich hoff', dasz das mehr erfolg hat und dasz jemand von denen zur hausversammlung erscheinen kann...
Mieterschutzverband Wien Mieterschutz - Mieterschutzverband Österreich
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ja das hat jedmand anderer übernommen. die machen jetzt schon um 06.00 auf und bieten auch frühstück an. umgebaut haben die nicht.gib dir recht mit 100 personen wird etwas eng werden....anzac hat geschrieben:hat das jetzt jemand anderer übernommen? haben die umgebaut?
prinzipiell war mit die lounge immer lieber als das bräu, aber wie da wo hundert leute hin sollen kann ich mir jetzt garnicht vorstellen.
anyways, wenn das von hrn. adler organisierte ohnehin schon am 17. jänner ist (hätte nicht gedacht, dasz das so schnell geht), sollt' ma uns IMHO zuerst einmal dort treffen und dann weiter sehen, oder?
Zu Ihren Fragen vom 18.12.2006 teilen wir mit wie folgt:
ad 1.)
Eine inhaltliche Überprüfung von Heizkostenabrechnungen wird von der
Schlichtungsstelle im Außerstreitverfahren nicht durchgeführt, weshalb der
Mieterschutzverband Wien auch keine inhaltliche Überprüfung durchführt.
Im Außerstreitverfahren (Schlichtungsstelle) kann lediglich die
Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Abrechnungslegung (also eine von
der Form her korrekte Vorlage der Abrechnung) verlangt werden.
Da Einwände gegen eine Abrechnung aber wohl meist inhaltlicher Natur sein
werden, raten wir Ihnen, sich an eine Rechtsvertretung (Rechtsanwalt) zu
wenden, die Sie auch bei Gericht (streitiges Verfahren) vertreten kann.
Gem. Par. 24 Heizkostenabrechnunggesetz sind vom Wärmeabnehmer gegen die
gehörig gelegte Abrechnung schriftlich begründete Einwände spätestens
innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungslegung zu machen, ansonsten die
Abrechnung zwischen Wärmeabnehmer und Wärmeabgeber als genehmigt gilt.
Falls Sie also Zweifel haben sollten Sie einen eingeschriebenen Brief mit
Ihren Einwänden innerhalb dieser Frist an Ihren Wärmeabgeber (im Zweifel an
alle Ihre Vertragspartner und die Hausverwaltung) schicken.
ad 2.)
Ein "Sammelbeitritt" ist nicht möglich.
ad 3.)
An Hausversammlungen können wir aus Kapazitätsgründen (nur zwei juristische
Mitarbeiter) leider nicht teilnehmen. Sie könnten bei der Gebietsbetreuung
diesbezüglich anfragen (Tel.: 604 34 65).
Für Rückfragen stehen wir ab 8.1.2007 wieder zur Verfügung und verbleiben
inzwischen
mit freundlichen Grüßen,
Mieterschutzverband Wien