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von WBD » Sa Aug 30, 2008 8:08
Nicht nur das.
Wenn dir z.B. eine Handtasche gestohlen wir, wovor ja auch Innenminister/innen nicht gefeit sind, dann wurde das früher als "Diebstahl" behandelt, ev. darin befindliche Bank- oder Kreditkarten waren "Entfremdung unbarer Zahlungsmittel" (§l241e StGB) und bei Ausweisen, FS oder E-Card wurde "Urkundenunterdrückung" nach § 229 StGB als weiteres Delikt angezeigt. So tauchten früher bei dieser verschwundenen Handtasche zumindest drei Delikte in der Kriminalstatistik auf, heute wird das nur noch als ein Delikt gezählt.
"Die Kriminalität ist in Wien zwar statistisch um wenige Prozente gesunken, real ist sie aber um mindestens 60% gestiegen."
Das ist eine Aussage eines Kunden von mir, der ranghoher Polizeibeamter (er liest hier manchmal mit und lacht sich krumm, wie manche die Kriminalstatistik verteidigen) im BMI ist.