Nein,nicht wenn eine Fremdfirma (ing.Richard) fährt.
da ist die Ma48.im 1050 bez.zuständig.Die aber wiederum vergeben dies an Fremdfirmen die nur rein für den Bereich in der Bushaltestelle zuständig sind

,der muss aber zu 99% geräumt sein.Also nix mit Auto rauf mit zwei Reifen und durch.
Eigentlich müssten die Schneeräumer Aussteigen und Händisch räumen,allein schon wegen der Invaliden usw.
Ich hab ca ne Std.gebraucht bis ich rausbekommen habe,wer wie was wo und wann.

Es kommt noch schöner.

Die Strassenkehrer dürfen nur einen Meter rein,Schneeräumen,dies nur bei Kreuzungsecken (Gehweg.) und bei Ampeln.

so nun wirds aber noch besser.
Für die Privaten Gehwege muss jeder selbst sorgen.Also kommt meist noch ne Firma hinzu.
Also im Falle 68A Seite Renault sind

nur drei

Firmen zuständig also bitte Genau acht geben wo man hinfällt.
